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Presse-Statement

BDEW zu BGH-Urteil zu Xgen Gas

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW):

„Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute den von der Bundesnetzagentur für Gasnetzbetreiber festgelegten Produktivitätsfaktor („Xgen“) bestätigt. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) den Beschwerden der Netzbetreiber stattgegeben und umfassende Kritik am Vorgehen der Bundesnetzagentur geäußert.

Die Kritikpunkte der Branche und des OLG Düsseldorf sind zwar nicht ausgeräumt worden, laut Bundesgerichtshof hat die Bundesnetzagentur jedoch innerhalb ihres Ermessensspielraums entschieden. Der BDEW bedauert, dass mit der Entscheidung des BGH die Möglichkeit einer Überprüfung und Korrektur der überhöhten Kostensenkungsvorgaben nicht wahrgenommen wurde. Den Netzbetreibern werden so Produktivitätssteigerungen abverlangt, die weit über denen anderer Wirtschaftsbranchen in Deutschland liegen.“

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