Drucken

Pressestatement

BDEW zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts / Klima- und Transformationsfonds

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Bundesregierung muss jetzt schnellstmöglich Klarheit darüber schaffen, wie die geplanten Vorhaben für Klimaschutz und Erneuerbaren-Ausbau in Zukunft verlässlich und stetig finanziert werden können. Das heutige Urteil wirkt sich auf die gesamte Klimaschutz- und Energiepolitik aus: So sind beispielsweise die Finanzierung des Wasserstoffhochlaufs, der Elektromobilität und der Entlastungsmaßnahmen für die Industrie betroffen. Unsere Branche braucht dauerhafte Investitionssicherheit.

Es ist wichtig, dass laut Bundeswirtschaftsminister Habeck alle bereits zugesagten Verpflichtungen aus dem KTF in den Bereichen Energie- und Wärmewende erfüllt werden sollen. Dies ist gerade mit Blick auf das Gebäudeenergiegesetz wichtig, mit dem am 1. Januar 2024 auch die neu gefasste Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) in Kraft tritt. Dass die vom Bundesfinanzminister heute verhängte Sperre des KTF-Wirtschaftsplans die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich ausnimmt, ist das richtige Signal. Alles andere würde zu großer Verunsicherung aller Akteure im Wärmemarkt führen.“

Ansprechpartner

Suche