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Pressestatement

BDEW zum Windkraft-Paket der EU-Kommission

Die Europäische Kommission hat heute ihr Windkraft-Paket vorgestellt. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Der Aktionsplan adressiert wichtige Punkte für einen beschleunigten Ausbau der Windkraft. Die Kommission kündigt unter anderem an, eine Verlängerung der EU-Notfall-Verordnung zum Erneuerbaren-Ausbau bis November prüfen zu wollen. Aus unserer Sicht ist eine Verlängerung ausdrücklich zu begrüßen, denn in einigen Punkten vereinfacht die Verordnung die Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen erheblich. Die Kommission sollte hier nun schnell Klarheit schaffen, um Planungsunsicherheiten zu vermeiden. Gleichzeitig bleibt es wichtig, auch die schnelle Umsetzung der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) weiter voranzutreiben. Nur so kann auch nach dem Auslaufen der Notfall-Verordnung eine Fortführung der Erleichterungen für den Erneuerbaren-Ausbau ohne Fadenriss garantiert werden. Wichtig ist auch der Kommissions-Vorschlag, die europäischen Regeln für die Ausschreibung von Windkraftanlagen zu verbessern. Es gilt jetzt, diese Punkte so schnell wie möglich umzusetzen.

Für eine erfolgreiche Energiewende muss die Europäische Union in Bezug auf wichtige Transformationstechnologien resilienter werden. Es ist daher richtig, mit Auktionen für Erneuerbare Energien auch Nachhaltigkeits- und Resilienz-Ziele zu verfolgen. Zusätzlich zur direkten Förderung kann so der Aufbau europäischer Produktionskapazitäten unterstützt werden. Es ist gut, dass sich mit den so genannten „Friends of Renewables“ neben der EU-Kommission auch elf Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, für eine Stärkung der europäischen Erneuerbaren-Industrie einsetzen. Angesichts der enorm ambitionierten Ausbauziele und des erforderlichen sehr hohen Ausbau-Tempos braucht es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Industriepolitik und Energiepolitik. Klar ist: Versorgungssicherheit und Resilienz haben ihren Preis. Im Sinne einer möglichst kosteneffizienten Energiewende sollte der Preis neben Nachhaltigkeit und Resilienz weiterhin das bestimmende Kriterium in Ausschreibungen für Erneuerbare Energien bleiben.

Insbesondere für den schnelleren Ausbau der Windkraft bedarf es neben den Vorschlägen der Europäischen Kommission weiterer Schritte. So sollte die so genannte Aarhus-Verordnung überarbeitet werden. So wichtig die darin geregelten Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten für Verbände mit Blick auf den Umweltschutz sind: Sie dürfen den zur Bekämpfung des Klimawandels dringend notwendigen Erneuerbare-Energien-Ausbau nicht zu stark ausbremsen. Erforderlich ist daher eine maßvollere Ausgestaltung der Regelungen, nach der Privatpersonen und Umweltverbände Vorhabengenehmigungen für Erzeugungsanlagen gerichtlich anfechten können.“

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