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Statement für die Presse

BDEW zur Anhebung der Ausbauziele für Windenergie auf See

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die gesetzliche Grundlage für einen stärkeren Ausbau der Windenergie in Nord- und Ostsee auf den Weg gebracht. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Anhebung der Ausbauziele für Windenergie auf See auf 20 GW bis 2030 bzw. 40 GW bis 2040 ist ein wichtiger Schritt für das Erreichen der Klimaziele. Denn sie schafft den Unternehmen Planungssicherheit und fördert damit Investitionen. Planungssicherheit ist gerade aufgrund der langen Realisierungszeiten von Offshore-Projekten von zentraler Bedeutung. Die aktuelle Projektlaufzeit eines Offshore-Netzanbindungssystems beispielsweise beläuft sich auf durchschnittlich elf Jahre.

Das Ziel für 2040 erscheint sehr ambitioniert und setzt einen durchschnittlichen Zubau von 2.000 MW pro Jahr ab 2030 voraus. Dieser kann nur gelingen, wenn die Planungs- und Investitionsbedingungen entsprechend angepasst werden.

Die dazu im Gesetzentwurf vorgeschlagene Einführung einer so genannten 2. Gebotsrunde lehnt der BDEW allerdings entschieden ab. Sie würde die Risiken für Investoren erhöhen und in der Folge die volkswirtschaftlichen Kosten der Offshore-Windenergie steigern. Das Modell gefährdet zudem die Akteursvielfalt und damit einhergehend einen starken Wettbewerb, der zu weiteren Kostenreduzierungen führen kann. Des Weiteren wird der deutsche Markt im internationalen Wettbewerb an Attraktivität verlieren – mit der Folge, dass Investoren zunehmend in andere Märkte ausweichen werden, die ein besseres Investitionsklima vorweisen.

Jetzt ist der Bundestag aufgefordert, den Gesetzentwurf so nachzubessern, dass die Ausbauziele erreichbar sind. Dann kann Windenergie auf See auch zur Wiederbelebung der Konjunktur beitragen.

Der BDEW schlägt hierzu die Einführung einer symmetrischen Marktprämie vor. Dieses Modell ist zum einen volkswirtschaftlich kosteneffizient und schafft zum anderen eine Differenzierungsmöglichkeit von Null-Cent-Geboten in zukünftigen Ausschreibungen. Damit steigert es die Realisierungswahrscheinlichkeit von bezuschlagten Geboten. Damit wird die Erreichung der Offshore-Ausbauziele deutlich realistischer.

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