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BDEW-Chefin Kerstin Andreae:

„Bundesregierung hat die Bedeutung des Repowerings für die Klimaziele erkannt und wichtige Weichen gestellt“

Bereits gestern haben sich die Bundestags-Fraktionen der Koalition auf Eckpunkte bei der Reform der Energie- und Klimapolitik geeinigt. Unter anderem plant die Bundesregierung Vereinfachungen beim sogenannten Repowering. Dadurch sollen ältere Windenergieanlagen leichter durch neue ersetzt werden können. In der heutigen Sitzung des Umweltausschusses des Bundestages wurde eine entsprechende Beschlussempfehlung verabschiedet. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Hierzu erklärt die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae: 

„Mit der geplanten Verschärfung der Klimaschutzziele müssen auch die Erneuerbaren-Ausbauziele deutlich angehoben werden. Einen großen Anteil hiervon schultert die Windenergie an Land, sie ist das Lasttier der Energiewende. Um die Ausbauziele zu erreichen, werden wir alle zur Verfügung stehenden Flächen für Windenergieanlagen optimal nutzen und damit leistungsstärkere, effizientere Anlagen bauen müssen. Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag haben diese Notwendigkeit erkannt und mit ihrer heutigen Einigung einige wichtige Hürden abgebaut. 

Bislang geht das Genehmigungsrecht davon aus, dass alle Windenergieanlagen auf der „grünen Wiese“ errichtet werden und somit nur zu Mehrbelastungen führen können. Dies ist bei Repowering-Vorhaben nicht der Fall, da die betreffenden Standorte seit Langem für die Windenergie genutzt werden und eine Erneuerung der Anlagen mit spürbaren Vorteilen für Anwohner und Natur verbunden sein kann. Dies soll nun im Genehmigungsverfahren ausdrücklich berücksichtigt werden. Aus Sicht der Energiewirtschaft handelt sich hierbei um eine sehr gute Anpassung, die zudem alle EU-rechtlichen Vorgaben zum Erneuerbaren-Energie-Ausbau sowie zum Umwelt- und Artenschutz vollumfänglich erfüllt.

Damit kann es gelingen, ertragreiche Standorte, die seit über 20 Jahren bestehen und zu großen Teilen von den Anwohnerinnen und Anwohnern akzeptiert sind, zu erhalten und mit neuen effizienteren Anlagen noch besser nutzen zu können – bei gleichzeitiger Reduzierung der  Anlagenzahl. Gleichzeitig profitieren Anwohner und die Natur von den moderneren, leiseren Anlagen.

Mit den neuen Regelungen können neue Windräder auf Flächen gebaut werden, auf denen derzeit Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 16 GW stehen, für die in den kommenden Jahren die EEG-Förderung endet. Der BDEW hatte sich in den vergangenen Monaten intensiv für Erleichterungen beim Repowering eingesetzt und konkrete Vorschläge vorgelegt.

Entscheidend ist, dass diese neuen Regelungen nun zeitnah in Kraft treten können. Wir appellieren daher an die Länder, im Anschluss an die Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag diesem im Bundesrat schnellstmöglich zuzustimmen. 

Zudem ist wichtig, dass neben dem Erhalt der bestehenden Flächen auch neue Flächen erschlossen werden. Hierfür müssen noch weitere Hindernisse aus dem Weg geräumt werden. Wir brauchen einen Konsens zwischen Bund und Ländern, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien ermöglicht werden muss. Dazu gehört, dass die benötigten Flächen bereitgestellt, der Artenschutz standardisiert und Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.“ 

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