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BDEW zu "Nutzen statt Abregeln"

Grünstrommengen: Richtiges Prinzip „Nutzen statt Abregeln“ braucht praxistaugliche Regelungen

Die Bundestags-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben kurzfristig einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem eine neue Regelung in die geplante Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes aufgenommen werden soll. Die Regelung sieht vor, mit Hilfe von Auktionen die Nutzung von ansonsten abgeregelter Grünstromerzeugung anzureizen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Der BDEW unterstützt grundsätzlich alle Maßnahmen, die eine Nutzung von Erneuerbare- Energien-Strommengen ermöglichen, die ansonsten wegen strombedingter Engpässe nicht erzeugt worden wären. Zusätzlich zuschaltbare Lasten wie zum Beispiel Power-to-Heat-Anlagen oder Elektrolyseure bieten die Chance, mit diesem regenerativ erzeugten Strom beispielsweise Wasserstoff oder Wärme zu produzieren. So können auch andere Sektoren vom Prinzip „Nutzen statt Abregeln“ profitieren.

Allerdings muss immer darauf geachtet werden, dass keine falschen Anreize gesetzt werden. Die geplante detaillierte Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (§ 13k EnWG) sieht ein Auktionsmodell vor: Die Übertragungsnetzbetreiber sollen demnach die in Erneuerbare-Energien-Anlagen erzeugten Strommengen in täglichen Ausschreibungen an die Betreiber von zusätzlichen zuschaltbaren Lasten versteigern. Auch für Verteilnetzbetreiber der Spannungsebene 110 Kilovolt ist eine Regelung vorgesehen. Hierzu sind aber noch verschiedene grundlegende Fragen unter anderem durch die Bundesnetzagentur zu klären. Deshalb ist nicht absehbar, ob dies ein in der Praxis erfolgreiches Instrument sein wird. So ist das relevante Kriterium der „Zusätzlichkeit“ noch nicht näher definiert.

Sehr wichtig ist aus Sicht des BDEW, dass die Betreiber von Stromverteilnetzen adäquat in das System und die erforderlichen Kommunikationsstränge einbezogen werden. Ganz grundsätzlich muss die Energiebranche bei so komplexen Instrumenten unbedingt umfassend einbezogen werden. Nur wenn die energiewirtschaftliche Praxis und Erfahrung unserer Branche umfassend konsultiert wird, lassen sich Wirkung und Erfolgsaussichten eines solchen Vorhabens angemessen bewerten. Das gilt insbesondere auch unter Berücksichtigung der Komplexität unseres Energiesystems.

Der BDEW begrüßt, dass im Energiewirtschaftsgesetz die Regelungen zum Bau von Power-to-Heat-Anlagen bis zum Jahr 2033 verlängert werden sollen (§ 13 Abs. 6a EnWG). Damit kann grüner Strom, der eigentlich nicht hätte produziert werden können, in grüne Fernwärme umgewandelt und damit sinnvolle für die Wärmewende eingesetzt werden.“

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