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Heutige Anhörung zur Weiterentwicklung der Ladesäulenverordnung:

Laden von E-Fahrzeugen soll einfacher werden

Zugang zu Ladepunkten auch ohne festen Vertrag / E-Autofahrer sollen künftig mit Hilfe eines Mobiltelefons überall spontan laden können

"Mit den geplanten Ergänzungen zur Ladesäulenverordnung stellt die Politik weitere Weichen für die Zukunft des Gesamtsystems Elektromobilität. Erfreulich ist: Fahrer von Elektrofahrzeugen können ihr Fahrzeug künftig an allen öffentlichen Ladestationen laden, ohne dass ein dauerhaftes Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Stromlieferanten oder Ladestellenbetreibern erforderlich ist. Dies ist insbesondere für ein spontanes Nachladen des Fahrzeugs außerhalb des Geschäftsgebietes des Stammversorgers wichtig", sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung heute anlässlich der Anhörung zur Ergänzung der Ladesäulenverordnung.

Bislang erforderte das Laden in vielen Fällen einen festen Vertrag mit dem jeweiligen Betreiber einer Ladestation. E-Autofahrer sollen sich künftig mit Hilfe eines Mobiltelefons, zum Beispiel mit einer kostenlosen App, an jeder Ladesäule anmelden und laden können. Dafür habe sich der BDEW schon seit Langem eingesetzt. "Dieser kundenfreundliche Zugang vereinfacht die Abrechnung für den einzelnen Ladevorgang und ist für die Akzeptanz bei den Fahrern enorm wichtig", sagte Kapferer.

Klärungsbedarf gebe es aus Sicht des BDEW lediglich bei wenigen Punkten. So sollten einige Begrifflichkeiten klarer gefasst werden. Bisher richtet sich die Verordnung ausschließlich an Energieunternehmen als Betreiber von Ladestationen. Die Vorgaben sollten hingegen für alle Marktakteure im Bereich Elektromobilität und deren Geschäftsmodelle gleichermaßen gelten.

"Insgesamt trägt der Entwurf zu einem stabileren Rechtsrahmen für die Akteure im Elektromobilitätsmarkt bei. Das ist eine wesentliche Grundlage für die weitere Verbreitung von klimafreundlicher Mobilität in Deutschland", sagte Kapferer.

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