„Seit Herbst 2024 wartet die deutsche Energiewirtschaft auf die Novelle des Energieeffizienzgesetzes. Insbesondere besteht die Hoffnung auf den von der Politik zugesagten, spürbaren Bürokratieabbau, den der Gesetzentwurf auf rund 834 Millionen Euro pro Jahr taxiert. Bürokratischer Aufwand ohne angemessenen Effizienznutzen stellt eine große finanzielle Belastung für die Unternehmen dar.
Die geplanten Maßnahmen weisen in die richtige Richtung, sind aber noch nicht ausreichend. Die Rückführung der Regelungen auf europäisches Recht ist ein entscheidender Schritt in Richtung Entbürokratisierung und zur Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit in Europa. Darüber hinaus wäre dieses Gesetz eine gute Möglichkeit gewesen, die besonderen Sicherheitsanforderungen der Unternehmen der kritischen Infrastruktur (KRITIS) zu berücksichtigen und deren Berichts- und Transparenzanforderungen zu begrenzen. Diese Chance wurde verpasst.
Dass die Nutzung und Integration von Abwärme aus Rechenzentren in Wärmenetzen nun einen gesetzlichen Rahmen bekommen, ist zu begrüßen. Die Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren ist ein Baustein zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Die Wärmenetzbetreiber gehen dafür oftmals in Vorleistung und tragen das Risiko für den Ausbau der Infrastruktur. Daher sollte nun zügig das von der KfW geplante Programm zur finanziellen Absicherung des Infrastrukturausbaues umgesetzt werden.
Für alle Unternehmen ist es ein zentrales Anliegen, ihre Energieeffizienz kontinuierlich zu steigern und dadurch Kosten zu reduzieren. Das unterstützen wir als BDEW bisher schon mit allen anderen großen Industrieverbänden über unsere Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN).“