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StromVKG

Einstieg vor Ausstieg!

Mit Blick auf die Beratungen des Bundestages zum StromVKG haben die Regierungsfraktionen eine Einigung erzielt.

Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Einigung der Regierungsfraktionen auf Änderungen am StromVKG ist ein wichtiges und gutes Signal. Wir brauchen den Zubau gesicherter Leistung. Dieses Gesetz ist ein ‚Einstieg vor Ausstieg‘. Für Versorgungssicherheit und den Kohleausstieg ist der Zubau flexibler wasserstofffähiger Gaskraftwerke ebenso notwendig wie Speicher, Flexibilitäten und Demand Side Management. Durch mehrere Ausschreibungsrunden ist dies abgesichert. Dies ist eingebettet in einen Kapazitätsmarkt, der nun zügig auf den Weg gebracht werden muss.

Jetzt kommt es darauf an, dass das Gesetz in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause auch tatsächlich beschlossen wird. Mit dem neuen Vorschlag für das Langzeitkriterium (ehemals 10-1-10-Regelung) ist ein vernünftiger tragfähiger Kompromiss gefunden worden.

Ein wichtiger Schritt ist die Anhebung des Höchstgebotswertes in den Auktionen. Der neue Gebotshöchstwert von 244.000 Euro pro Megawatt reduzierter Leistung sichert die Wirtschaftlichkeit der Investitionen in moderne Gaskraftwerke und den Wettbewerb sowie die Akteursvielfalt in den Ausschreibungen. Die Anforderungen zur Erbringung der Momentanreserve sowie die Preise für einzelne Komponenten sind zuletzt stark gestiegen.

Zudem soll ein Drittel der Ausschreibungsmenge in den netztechnischen Norden und zwei Drittel in den netztechnischen Süden gehen. Das ist für den sicheren Betrieb des Stromsystems in ganz Deutschland ein wichtiges Signal. Die EU-Kommission sollte das StromVKG nach seiner Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat zeitnah beihilferechtlich genehmigen, damit die ersten beiden Ausschreibungen im September und Dezember 2026 wie geplant rechtssicher durchgeführt werden können.“

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