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StromVKG im Bundestag

Zentraler Grundstein für Einstieg vor Ausstieg!

Aus Anlass der heutigen zweiten und dritten Lesung zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) im Deutschen Bundestag, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Regierungsparteien haben kurz vor der Sommerpause mit einem tragfähigen Kompromiss den Weg für das StromVKG freigemacht. Dieses Gesetz ist ein ‚Einstieg vor dem Ausstieg‘. Wir brauchen den Zubau an gesicherter Leistung, es ist daher ein guter Tag für den Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland. Für Dunkelflauten und den Kohleausstieg ist der Zubau flexibler wasserstofffähiger Gaskraftwerke ebenso notwendig wie die Realisierung von Speichern, Flexibilitäten und Demand Side Management. Das ist jetzt durch mehrere Ausschreibungsrunden abgesichert. Gleichzeitig muss sich die Politik zügig auf einen Kapazitätsmarkt verständigen, der Kraftwerke, Speicher und Flexibilitäten planbar einbettet.

Eine wichtige Änderung im Vergleich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung ist beispielsweise die Anhebung des Höchstgebotswertes, die den Wettbewerb in den Ausschreibungen und ausreichend Gebote in der Ausschreibung sichern. Ebenfalls wurde das so genannte Langzeitkriterium überarbeitet. Dieses regelt, wie lange die Anlagen durchgehend Strom erzeugen können müssen und wie schnell sie anschließend wieder in gleichem Umfang einsatzbereit sind.

Angepasst wurde außerdem die Passage zur regionalen Verteilung der Ausschreibungsmengen. Sie soll gewährleisten, dass ein Drittel der Leistung im netztechnischen Norden sowie zwei Drittel im netztechnischen Süden realisiert werden. Damit werden Anforderungen der Netzsicherheit und -stabilität aufgegriffen sowie den Anliegen der Länder Rechnung getragen. Darüber hinaus fordern die Regierungsfraktionen in einem Entschließungsantrag Änderungen zur besseren Erschließung des Flexibilitätspotenzials von Kleinanlagen.

Damit die beiden ersten Ausschreibungsrunden, Anfang September und Ende Dezember 2026, wie geplant rechtssicher starten können, muss die EU-Kommission das StromVKG zeitnah beihilferechtlich genehmigen. Damit wäre ein zentraler Grundstein für eine auch in Zukunft sichere Stromversorgung durch die Flankierung der im Zentrum des Stromsystems stehenden Erneuerbaren Energien gelegt.

Damit bei der Energiewende kein Fadenriss entsteht, muss die Politik jetzt die Novelle des EEG in Angriff nehmen, da die beihilferechtliche Genehmigung zum Jahresende ausläuft. Zugleich müssen mit dem Netzpaket der Ausbau der Netze sowie der Erneuerbare-Energien-Anlagen optimiert werden. Ein richtiger Schritt, ist der Beschluss des Koalitionsausschusses den Verteilnetzausbau zu beschleunigen. Dafür muss die Politik jetzt zügig den Rahmen setzen.

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