„Die Ergebnisse der Evaluation der Nitratrichtlinie sieht der BDEW als starkes Signal für den Gewässerschutz. Die Mitgliedstaaten sind gefordert, die EU-Nitratrichtlinie umfassend auf nationaler Ebene umzusetzen.
Die EU-Nitratrichtlinie ist ein unverzichtbarer Baustein des europäischen Gewässerschutzes. Sie verbindet das klare Ziel, Nitratbelastungen aus der Landwirtschaft zu verringern und weitere Verunreinigungen zu verhindern, mit verbindlichen Instrumenten wie der Ausweisung gefährdeter Gebiete, dem Nitrat Aktionsprogramm, dem Monitoring und der Berichtspflicht, sowie dem europaweit geltenden Grenzwert von 50 mg/l Nitrat im Grundwasser. Damit setzt die Richtlinie in der gesamten EU ein gemeinsames Schutzniveau, gibt den Mitgliedstaaten aber ausreichend Flexibilität in der Ausgestaltung. Europa braucht keine schwächere Nitratrichtlinie, sondern ihre vollständige und wirksame Umsetzung in allen Mitgliedstaaten.”