Am 27. Mai 2026 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung den aktuellen Stand der Überlegungen zum Festlegungsverfahren zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) bekannt gegeben.
Der BDEW hat in einer Stellungnahme auf Basis der Informationsveranstaltung noch einmal zentrale Botschaften, Unklarheiten und notwendige Konkretisierungen adressiert. Es sind folgende wesentliche Punkte zu beachten:
- Die BNetzA muss einen größeren Fokus auf die Umsetzbarkeit der neuen Netzentgeltsystematik setzen und die Komplexität reduzieren.
- Es bedarf einer konkreten und praxistauglichen Umsetzung des Vertrauensschutzes für Bestandsanlagen und Investitionen.
- Es fehlt einer wirkungsvollen Ausgestaltung eines Kapazitätspreises für Verbraucher.
- Einspeiseentgelte sind weiterhin mit Blick auf die Gesamtschau abzulehnen.
- Von den dynamischen Netzentgelten nach dem BNetzA-Vorschlag sollte weiterhin abgesehen werden. Eine Kurskorrektur sollte auf Basis der vorgesehenen gutachterlichen Analyse möglich sein.
Einen Festlegungsentwurf hat die BNetzA für August 2026 angekündigt.