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Aktuelle Arbeitsergebnisse der BNetzA zur Eigenversorgung 2019

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat "Aktuelle Arbeitsergebnisse zur Eigenversorgung 2019" zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.

Diese Arbeitsunterlage bildet die Rechtsauffassung der BNetzA zu verschiedenen Eigenversorgungsfragen ab und enthält konkretisierende Ausführungen zum Verständnis des Eigenversorgungsleitfadens aus Juli 2016. Konkret wird die personenidentische Erzeuger- und Verbrauchs-GmbH behandelt, der Kraftwerkseigenverbrauch in Neben- und Hilfsanlagen bei mehreren Stromerzeugungsanlagen, sowie verschiedene Fragen zur Eigenerzeugung bei Bestandsanlagen. Die BNetzA (EEG-Referat) stellt diese Unterlage auf Anfrage zur Verfügung.

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