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BDEW veröffentlicht neue Ausgabe der Anwendungshilfe zur Umsetzung der MiFID II

Die BDEW-Veröffentlichung für die Anwendung der aus MiFID II resultierenden gesetzlichen Regeln in der Energiewirtschaft wurde um neue Ausführungen der BaFin und der ESMA aktualisiert und liegt jetzt in der 3. Ausgabe vor.

Eine Überarbeitung der Anwendungshilfe zur MiFID II wurde aus Sicht des BDEW aufgrund von neuen Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) notwendig. Diese Ausführungen beziehen sich vor allem auf:

  • Detaillierte Ausführungen zum Thema Eigenhandel in Bezug zum BaFin Merkblatt „Hinweise zu den Tatbeständen des Eigenhandels und des Eigengeschäfts, geändert am 15.05.2018“

  • Ergänzende Ausführungen zur Ausnahme von Devisentermingeschäften (Mikro-Hedge)

  • Ergänzende Ausführungen zur Anwendung der Nebentätigkeitsausnahme  

  • Aktualisierung der Formel für den Trading Activity Test durch Streichung Formel Gruppenebene

  • Veröffentlichung zur Anwendung von spezifischen nationalen Positionslimiten

Weiterer Überarbeitungsbedarf ergab sich hinsichtlich:

  • Aktualisierung der Grafik „Prüfschema Notwendigkeit BaFin Erlaubnis“

  • Erläuterungen zur Anwendung der MiFID-Vorgaben auf Herkunftsnachweise (Hinweis auf § 79 Ziff. 7 EEG sowie Meldungen nach EMIR und MiFIR)

  • Aktualisierung der Zahlen zur relevanten Marktgröße der ESMA und Trayport (Nutzung Nebentätigkeitsausnahme)

  • Klärende Ergänzungen zum Teil III „Anwendung auf Positionslimite“

Damit die BDEW-Mitgliedsunternehmen umgehend über aktuelle Änderungen hinsichtlich der Umsetzung der MiFID II Regelungen informiert werden, prüft der BDEW seine Veröffentlichungen in regelmäßigen Abständen. Vor diesem Hintergrund wird derzeit auch eine neue Ausgabe der REMIT-Anwendungshilfe erarbeitet.

Zur besseren Nachverfolgung der vorgenommenen Änderungen stellt der BDEW seinen Mitgliedern außerdem eine Änderungsfassung gegenüber der 2. Ausgabe der Anwendungshilfe zur Umsetzung der MiFID II zur Verfügung.

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