Gerade für die Energiewirtschaft und die umzusetzende Energiewende sind gute Regelungen im Baugesetzbuch ausschlaggebend. Dass die Bundesregierung mit dem Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Städtebau-und Raumordnungsrechts (BauGB-Novelle) nun ansetzt, Verfahren im Planungsrechts erheblich zu beschleunigen, begrüßt der BDEW ausdrücklich.
Allerdings besteht aus Sicht des BDEW neben einzelnen Anpassungen im Verfahrensrecht, wichtiger Anpassungsbedarf mit Blick auf den dringend benötigten weiteren Ausbau der Energieinfrastruktur. Insbesondere muss der Windenergieausbau – die zentrale Säule unserer Stromversorgung – weiter gestärkt werden, die Privilegierung von Batteriespeichern praxistauglich ausgestaltet werden, ohne den dringend notwendigen Netzausbau (Umspannwerke) zu beschränken. Weiter darf das überragendes öffentliche Interesse für die Energieinfrastruktur im sonstigen Außenbereich nicht abgeschwächt werden. Das führt zu nicht vertretbaren Ergebnissen und verkennt die Bedeutung des Ausbaus der Netzinfrastruktur. Auch muss das Ersatzgeld als echte Alternative ausgestaltet werden und der Netzausbau weiter gestärkt werden, indem die Erschließung als gesichert gilt. Auch müssen der Wasserstoffhochlauf und die Ladeinfrastruktur weiter gestärkt werden.
Es zählt nun, im parlamentarischen Verfahren wesentliche Verbesserungen herbeizuführen, damit die Energiewende und die Transformation hin zu Klimaschutz und Energiesouveränität weiter beschleunigt werden können. Diese und weitere Punkte adressiert der BDEW in seiner Stellungnahme vom 16. Juni 2026.