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BDEW-Stellungnahme zur ESRS-Überarbeitung

Der BDEW begrüßt Vereinfachungsziel, fordert jedoch praxistauglichere Vorgaben und mehr Rechtssicherheit.

Anfang Mai 2026 hat die Europäische Kommission eine Konsultation zum Entwurf der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gestartet. Die Überarbeitung erfolgt im Rahmen des Omnibus-I-Pakets und soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinfachen, den Umsetzungsaufwand für Unternehmen reduzieren und zugleich hochwertige Nachhaltigkeitsinformationen erhalten. Die ESRS konkretisieren die Berichtspflichten nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Für die Energie- und Wasserwirtschaft ist eine praktikable, rechtssichere und prüffähige Nachhaltigkeitsberichterstattung besonders wichtig. Vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen können die Finanzierung der Transformation unterstützen. Gleichzeitig dürfen Berichtsanforderungen nicht zu unverhältnismäßigen Erhebungs-, Dokumentations- und Prüfpflichten führen.

Der Entwurf enthält mehrere sinnvolle Weiterentwicklungen. Dazu zählen insbesondere die stärkere Betonung von Wesentlichkeit und Entscheidungsnützlichkeit, die Klarstellung des Nutzerkonzepts, ein stärker top-down-orientiertes Vorgehen in der Wesentlichkeitsanalyse sowie einzelne Erleichterungen bei Datenverfügbarkeit, Schätzungen und Übergangsregelungen.

Dennoch wird das Ziel einer spürbaren Vereinfachung noch nicht ausreichend erreicht. Zentrale Anforderungen bleiben methodisch unklar, zu granular oder mit erheblichem Aufwand verbunden. Dies betrifft insbesondere antizipierte finanzielle Effekte, Aggregation und Disaggregation, Umwelt- und Sozialdatenpunkte sowie die Abgrenzung zu bestehenden Berichts-, Risiko- und Steuerungssystemen.

Der BDEW hebt in seiner Stellungnahme hervor, dass antizipierte finanzielle Effekte nicht verpflichtend quantifiziert werden sollten, solange keine belastbare und prüffähige Methodik besteht. Zudem braucht es eine rechtssichere Wesentlichkeitsanalyse, eine klare Überleitung von wesentlichen Themen zu Offenlegungspflichten und Datenpunkten sowie die Anerkennung bestehender Berichts-, Risiko- und Steuerungssysteme. Neue oder ausgeweitete Datenpunkte ohne erkennbaren Informationsnutzen sollten vermieden werden.

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