Die BNetzA hatte am 8. Juni 2026 ein Festlegungsverfahren (BK8-26-001-A) zur Bestimmung des angemessenen finanziellen Ausgleichs im "unbilanzierten" Redispatch eingeleitet und ein Eckpunktepapier zum Erlass einer Festlegung zur Kostenerstattung veröffentlicht.
Die BNetzA plant pauschale Bestimmungsmethoden für die Geltendmachung des Aufwendungsersatzes durch den Anlagenbetreiber und die Prüfung der geltend gemachten wirtschaftlichen Vorteile vorzugeben. Damit solle dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Nachweis der tatsächlichen Kosten im Einzelfall schwierig und aufwendig sein könne. Die BNetzA will dabei auch Anreize hinsichtlich der Kommunikation und der Bestimmung des Aufwandsersatzes setzen, sowohl für die VNB als auch gegenüber den Anlagenbetreibern und deren Direktvermarktern und BKV. Insbesondere solle die finanzielle Kompensation dazu beitragen, eine vermehrte Inanspruchnahme von Ausgleichsenergie zu verhindern. Ein geeignetes Anreizsystem müsse daher insbesondere sicherstellen, dass eine vorherige und rechtzeitige Unterrichtung über die geplante Redispatch-Maßnahme durch den Netzbetreiber erfolge und dass diese vom BKV im Sinne einer Anpassung seines marktlichen Verhaltens verwertet werde.
Der BDEW sieht in der praktischen Umsetzung der von BNetzA gemachten Vorschläge erhebliche Herausforderungen. Die vorgesehene Prozess- und Abrechnungslogik geht weit über bisher etablierte Mechanismen hinaus und führt zu einer deutlichen Erhöhung der Komplexität in der operativen Abwicklung, was nicht nur sehr aufwendig, sondern auch sehr konfliktanfällig sein dürfte. Zusammenfassend besteht aus Sicht des BDEW ein erheblicher Bedarf an Standardisierung, Konkretisierung und Automatisierbarkeit der vorgesehenen Prozesse. Nur unter diesen Voraussetzungen kann eine praktikable Umsetzung im Massengeschäft gewährleistet werden.