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BDEW zum Cybersecurity Act (CSA) 2

Der BDEW positioniert sich mit seiner Stellungnahme zum entsprechenden Legislativvorschlag der EU-Kommission vom 20. Januar 2026.

Ziel der EU ist es, die Cybersicherheitskapazitäten und die Widerstandsfähigkeit in Europa zu stärken und zugleich eine Fragmentierung des digitalen Binnenmarktes zu vermeiden.

Der BDEW unterstützt die Zielsetzung der Kommission grundsätzlich. Entscheidend ist jedoch, dass der europäische Cyberrahmen kohärent, risikobasiert und praxistauglich ausgestaltet wird. Neue Vorgaben müssen die Resilienz kritischer Infrastrukturen tatsächlich stärken, ohne zusätzliche Komplexität, Doppelregulierung oder operative Risiken für Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft zu erzeugen. Die Forderungen der Branche im Überblick:

  • Cybersicherheitslage besser nutzbar machen
  • Lieferketten und Zertifizierung praxistauglich ausgestalten
  • Kohärenten EU-Cyberrahmen sicherstellen

Insgesamt kann der CSA 2 den europäischen Cybersicherheitsrahmen gezielt weiterentwickeln. Voraussetzung hierfür ist, dass neue Vorgaben Cybersicherheit und Resilienz stärken und zugleich Versorgungssicherheit, technische Umsetzbarkeit und betriebliche Praxis berücksichtigen.

Hier finden Sie den Legislativvorschlag der EU-Kommission.

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