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Brennstoffemissionshandel: Dritte Änderung des BEHG führt CO2-Preiskorridor für 2027 fort

BDEW schlägt Änderungen vor, um Preisrisiken und Kosten für BEHG-Verantwortliche und Kunden zu vermeiden.

Das BMUKN hat am 2. Juli 2026 den „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes“ (BEHG) vorgelegt. Der Gesetzentwurf soll den Beschluss des Koalitionsausschusses zur Stabilisierung des nationalen CO2-Preises im nationalen Emissionshandel (nEHS) für das Jahr 2027 umsetzen. Der CO2-Preis soll sich wie in 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro bilden. Der Vorschlag sieht zudem eine Erhöhung der Überschuss- und Nachkaufpreise für das Jahr 2027 um jeweils fünf Euro gegenüber 2026 vor.

Der BDEW setzt sich seit Längerem für eine Fortführung des Preiskorridors im Jahr 2027 ein mit dem Ziel, eine abermalige Umstellung der vertrieblichen Abrechnungssysteme und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den ersten Versteigerungen von Zertifikaten für das Jahr 2026 sieht der BDEW in seiner Stellungnahme noch erheblichen Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf, um eine rechtssichere und kohärente Umsetzung zu erreichen und Risiken und Kosten für Verantwortliche und Kunden zu vermeiden. Als Folgeänderung bedarf es noch einer punktuellen Anpassung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG).

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