Vertreter der Pharmaindustrie, insbesondere Generikahersteller, behaupten, dass die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) die Arzneimittelkosten erheblich in die Höhe treiben und möglicherweise die Verfügbarkeit lebenswichtiger Medikamente sowie die Versorgungssicherheit in der gesamten EU beeinträchtigen könnte. Diese Behauptungen stützen sich auf eigene Berechnungen der Industrie zu einem EPR-Modell, das jedoch erhebliche Mängel und verzerrte Annahmen aufweist.
Der BDEW hat die insbesondere in Studien von „Medicines for Europe“ vorgebrachten, auf Deutschland bezogenen Behauptungen überprüft und dabei gravierende Unstimmigkeiten mit der Richtlinie sowie methodische Fehler festgestellt, die zu falschen und irreführenden Annahmen sowie zu einer Überschätzung der EPR-Kosten führen.
Hauptprobleme (siehe Dokument für die detaillierte Analyse):
- Überschätzung der EPR-Kosten um fast 80 %
- Verpflichtender Ausbau gilt nur für Anlagen mit einer Kapazität von mehr als 150.000 EW (nicht 100.000 EW);
- Der risikobasierte Ansatz wird nicht beachtet: Der risikobasierte Ansatz in Deutschland könnte dazu führen, dass nur 20 % der relevanten Anlagen mit einer Kapazität von 10.000–150.000 EW auf eine vierte Reinigungsstufe umgerüstet werden müssen (nicht 100 % dieser Anlagen);
- In Deutschland werden nicht die vollen Kosten (100 %), sondern nur 80 % durch die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) gedeckt;
- Der Anteil von Kosmetika (laut Kommission etwa 26 %) wurde außer Acht gelassen und vollständig den Arzneimitteln zugerechnet;
- Die zugrunde liegenden Kostenannahmen für die vierte Reinigungsstufe sind zu hoch: Ein Vergleich mit realen Daten aus dem Bundesland Baden-Württemberg (Deutschland) zeigt eine Kostenüberschätzung um durchschnittlich 18–42 %;
- Die Fallstudie für Deutschland bezieht sich auf die endgültige Umsetzung im Jahr 2045. Bis zur ersten Überarbeitung im Jahr 2033 müssen nur etwa 20 % der Kläranlagen (>150.000 EW) umgerüstet werden;
- Berechnungen, die sich ausschließlich auf das Volumen oder die Gefährlichkeit stützen, stehen nicht im Einklang mit der Richtlinie;
- Preisobergrenzen gelten nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel. In Deutschland waren rund 22 % der Generika rezeptfrei (2021) und unterlagen daher keiner Preisobergrenze;
- Der niedrige Gefährlichkeitswert von Metformin bedeutet, dass sein Kostenanteil wahrscheinlich gering bleiben würde.