Der EU-Emissionshandel (EU ETS 1) ist das zentrale marktwirtschaftliche Klimaschutzinstrument der Europäischen Union. Er hat in Energiewirtschaft und Industrie bereits erhebliche Emissionsminderungen ermöglicht und soll auch künftig ein verlässliches, wirksames und investitionsrelevantes CO2-Preissignal setzen.
EU-Emissionshandel stärken: Verlässliches CO2-Preissignal sichern
Für die anstehende Überprüfung des Systems spricht sich der BDEW dafür aus, dessen Kernmechanismen zu erhalten: Der lineare Reduktionsfaktor und damit die Begrenzung der verfügbaren Zertifikate dürfen nicht abgeschwächt werden. Entlastungen für besonders herausgeforderte Industriebranchen sollten stattdessen gezielt über Instrumente wie Strompreiskompensation, Carbon Contracts for Difference sowie Investitions- und Transformationsförderung erfolgen.
ETS 1 weiterentwickeln: Marktstabilität und Liquidität verbessern
Zugleich braucht der ETS 1 eine Weiterentwicklung, um Marktstabilität, Liquidität und wirksamen Carbon-Leakage-Schutz langfristig zu sichern. Die Marktstabilitätsreserve sollte zu einem regelbasierten Liquiditätspuffer ausgebaut werden, ohne staatliche Preissteuerung. Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM muss wirksam, praxistauglich und vor Umgehung geschützt ausgestaltet sein. Kostenlose Zuteilungen sollten erst dann zurückgeführt werden, wenn ein gleichwertiger Schutz vor Wettbewerbsnachteilen gewährleistet ist.
Negative Emissionen und internationale Gutschriften im ETS 1
Darüber hinaus sollten hochwertige internationale Gutschriften nur kontrolliert und begrenzt einbezogen werden. Perspektivisch können auch zertifizierte negative Emissionen und CO2-Entnahmen in den ETS 1 integriert werden. Ziel ist ein zukunftsfester europäischer CO2-Markt, der Klimaschutz, Investitionen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit zusammenführt.