Hintergrund
Am 10. Dezember 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihr Legislativpaket “Simplifying for sustainable competitiveness” zum sog. Umweltomnibus. Die Vorschläge zum Umweltomnibus enthalten auch einen Entwurf für eine Verordnung zur Beschleunigung von Umweltgenehmigungen. Hierbei handelt sich um eine neue Verordnung für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und Strategische Umweltprüfungen (SUP).
Positionen des BDEW
Grundsätzlich begrüßt der BDEW die Beschleunigungsbemühungen, sieht aber wichtigen Anpassungsbedarf. Wichtig sind: Die Schaffung einer Cut-Off/Stichtags-Regelung, die Eindämmung eines ausufernden Gebietsschutzes, das Nachschärfen bei der Regelung zur Präklusion nachschärfen und zum Populationsschutz, eine Ausweitung der Genehmigungsfiktion und der bessere Schutz von KRITS-Anlagen. Dabei muss die Beschleunigung von Umweltprüfungen so ausgestaltet werden, dass sie Vorhaben erleichtert und Planungssicherheit schafft, ohne Wasserressourcen und die Versorgung mit Trinkwasser zu gefährden. Dies gilt insbesondere innerhalb von Wasserschutzgebieten.