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Flexibilitätsbeschleunigungsgesetz

BDEW adressiert Nachbesserungsbedarf, insbesondere beim Netzausbau.

Gerade für die Versorgungssicherheit und die nötige Flexibilität im Stromsystem ist eine schnell verfügbare, leistungsfähige Energieinfrastruktur ausschlaggebend. Dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit nun ansetzt, Errichtung und Ausbau der erforderlichen Energieinfrastruktur zu beschleunigen, begrüßt der BDEW ausdrücklich.

Zur Beschleunigung des Netzausbaus, die der Entwurf bislang nicht adressiert, wird der BDEW in Kürze konkrete Vorschläge zum 110-KV Netzausbau in einem gesonderten Papier vorlegen.

Aus Sicht des BDEW besteht abgesehen davon wichtiger Nachbesserungsbedarf.

Die 10 wichtigsten Punkte sind:

  1. Schaffung eines früheren Anknüpfungspunktes (z. B. Angebotsabgabe statt Zuschlag nach StromVKG)
  2. Ausdehnung der Erleichterungen im BImSchG auf Umspannwerke, Transformatoren und Konverter.
  3. Ausdehnung der dritten Säule auf Herstellung und Transport von Offshore-Windenergieanlagen in Hafengebieten.
  4. Anpassung der Übergangsregelung: Wahlrecht für laufende Verfahren
  5. EnWG-Verweise auf das VwVfG an InfZG-Änderungen anpassen
  6. Integration der Netzanschlussleitung in Pumpspeicher-Planfeststellung als Option auf Antrag ausgestalten
  7. Deltaprüfung auf Natur- und Artenschutz ausweiten
  8. Unbefristete Bewilligung für wasserrechtlichen Nutzungsrechte bei Pumpspeichern auch für öffentliche Wasserversorgung schaffen
  9. Wasserrechtliche Änderungsanzeige und -genehmigung im Gesetzentwurf aufnehmen
  10. Anpassung der Erleichterungen im Bauplanungsrecht, so dass Kraftwerke und Stromspeicher tatsächlich davon profitieren

Diese und weitere Punkte adressiert der BDEW in seiner Stellungnahme vom 1. Juli 2026.

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