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Formulierungsvorschlag für eine Anpassung des § 102 EnWG

Das BMWE beabsichtigt eine Anpassung des § 102 Abs. 3 ENWG-E zur Klarstellung der gerichtlichen Zuständigkeit für Zutrittsklagen

Der BDEW begrüßt ausdrücklich die Initiative aus dem BMWE und setzt sich mit seiner Stellungnahme darüber hinaus dafür ein, dass Leistungsstörungen aus Energielieferverträgen und Netzanschlussverträgen grundsätzlich nicht der ausschließlichen Zuständigkeit der Landgerichte unterfallen sollen.

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