Das Bundesumweltministerium hat am 22. Mai 2026 die Entwürfe für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2881 über saubere Luft für Europa vorgelegt. Die Luftqualitätsrichtlinie legt neue ambitionierte Grenz- und Zielwerte für die Qualität der Umgebungsluft fest.
Die neuen Pflichten richten sich vorrangig an die für die Luftqualität zuständigen Behörden und an das Umweltbundesamt. Die Energiewirtschaft ist indirekt von den neuen Luftqualitätsstandards betroffen, deren Einhaltung ggf. Luftreinhaltepläne oder -fahrpläne sowie quellspezifische Maßnahmen erfordert. Diese können sich auf Genehmigungsfähigkeit und Emissionsanforderungen für neue Anlagen auswirken und umfangreiche Nachrüstungen an bestehenden Anlagen, die über den Stand der Technik hinausgehen, auslösen.
Der BDEW schlägt in seiner Stellungnahme Änderungen vor, die die Umsetzung der neuen Anforderungen erleichtern sowie mögliche negative Auswirkungen auf Dauer und Umfang von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie auf die Versorgungssicherheit auf ein verhältnismäßiges Maß begrenzen sollen.