Drucken

HEDWIG (Herausgabe von Energiemarktdaten gemäß § 111g EnWG)

BDEW begrüßt die Pläne für neuen BNetzA DataHub im Sinne der Markttransparenz, kritisiert jedoch mögliche zusätzliche Berichtspflichten. 

Ende März 2026 hatte die BNetzA das Verfahren zur Festlegung über die Herausgabe von Energiemarktdaten zur Weitergabe und Information nach § 111g EnWG (HEDWIG) eröffnet. Die Festlegung wird die Erhebung von Energiemarktdaten durch die Bundesnetzagentur über eine Datenschnittstelle der Bundesnetzagentur (BNetzA Data Hub) – insbesondere zum Zwecke der Veröffentlichung auf einer nationalen Transparenzplattform – regeln.

Ein zentrales Ziel der Festlegung ist es, automatisierte Datenerhebungen zum Zwecke der Erfüllung der Aufgaben der Bundesnetzagentur aus § 1 EnWG zu ermöglichen. Die erhobenen Daten sollen überwiegend auf einer nationalen Transparenzplattform veröffentlicht werden, um Markttransparenz zu erreichen. Auch wurde der Zweck einer verbesserten Krisenvorsorge durch eine ausgeweitete und zentralisierte Datengrundlage angeführt.

Grundsätzlich unterstützt der BDEW Initiativen, die die Transparenz im Energiemarkt weiter verbessern und damit nicht nur Markt und Wettbewerb fördern, sondern auch erheblichen Mehrwert für Marktbeobachtung und Marktanalyse liefern. Dennoch sieht der BDEW die geplante Erhebung von Energiedaten ohne die konkrete Benennung der Rücknahme bereits bestehender Berichtspflichten kritisch und nicht hinreichend vereinbar mit dem Once-Only Prinzip.

Weiterhin bestehen Unklarheiten aufgrund möglicher Risiken im Rahmen der Veröffentlichung und des Zugangs zu (sicherheits-) kritischen Daten. Dies hat der BDEW im Rahmen seiner fristgerecht am 13.05.2026 bei der BNetzA eingereichten Stellungnahme zum Ausdruck gebracht und hervorgehoben, dass eine neue Transparenzplattform die Ziele des § 1 EnWG durch Nutzung bereits vorhandener Daten erreichen kann, ohne zusätzliche Datenerhebungen vorzunehmen.

Suche