Am 22. April 2026 hat die BNetzA Orientierungspunkte zu Industrienetzentgelten im Rahmen des AgNes-Prozesses veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Laut den Orientierungspunkten stellt die BNetzA ihre aktualisierten Überlegungen für eine zukünftige Netzentgeltreduzierung als Nachfolgeregelung der derzeitigen „Bandlast“ nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) dar. Dabei geht sie davon aus, dass das künftige Grundmodell grundsätzlich auch für Gewerbe und stromintensive Industrie gilt. Zu prüfen sei jedoch noch die Einführung der volldynamischen Arbeitspreise für Industriekunden. Gleichzeitig weist die Behörde darauf hin, dass die neue Kostenwälzung bereits deutliche Entlastungen in höheren Spannungsebenen bewirken kann, was bei künftigen Sondernetzentgelten und Rabatthöhen zu berücksichtigen ist. Eine aktive Nachfolge der Atypik-Regelung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ist nicht vorgesehen, eine befristete Übergangslösung für Bestandsunternehmen mit mindestens 10 GWh Jahresverbrauch bleibt aber diskutabel. Für stromintensive Industriekunden soll ein neuer Sondertatbestand Flexibilität anreizen, der sowohl netz- als auch systemdienliche Einsätze in Engpass- oder besonderen Systembelastungssituationen honorieren soll. Die konkrete Parametrierung wird über Pilotprojekte weiter vorbereitet.
Der BDEW teilt die Sichtweise der BNetzA, dass die bestehende Ausprägung der Bandlastprivilegierung nach § 19 Abs. 2 StromNEV die Erbringung von Flexibilität für die teilnehmenden Industriebetriebe hemmt. Daher begrüßt der BDEW die perspektivische Abschaffung der derzeitigen Bandlastregelung. Um auch zukünftig für die energieintensive Industrie wettbewerbsfähige Standortbedingungen in Deutschland anbieten zu können, ist es sinnvoll, eine Nachfolgeregelung zu schaffen, die den Betrieben auch zukünftig eine Netzentgeltprivilegierung ermöglicht.