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Stellungnahme zum EU Grids Package

BDEW adressiert Beschleunigungsbedarf bei Genehmigungsverfahren.

Die EU-Kommission hat am 10. Dezember 2025 im Rahmen des “EU Grids Package” u. a. einen Vorschlag zu Erleichterungen im Genehmigungsrecht gemacht. Ziel der EU-Kommission ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, den grenzüberschreitenden Netzausbau zu stärken und die Voraussetzungen für ein klimaneutrales, resilientes und wettbewerbsfähiges Energiesystem zu verbessen.

Der BDEW begrüßt die Zielrichtung des Pakets, sieht aber wichtigen Änderungsbedarf. Hier der Link zur BDEW-Stellungnahme vom 25. Juni 2026 zum genehmigungsrechtlichen Teil des Grids-Packages. Rechtsaktübergreifend müssen konsistente Beschleunigungsregelungen sichergestellt werden, indem Fristen, Genehmigungsfiktionen, Umweltprüfungserleichterungen und Regelungen zum überragenden öffentlichen Interesse einheitlich und praxistauglich ausgestaltet werden.

Mit Blick auf die Erneuerbare-Energien-Richtlinie sind die Verschiebung des Stichtags zur Generalumwidmung bei EE-Beschleunigungsgebieten, die Schaffung einer Cut-Off-/Stichtagsregelung, die Ausweitung der Genehmigungsfiktion auf den Naturschutz mit dem Ziel praktischer Durchsetzbarkeit sowie die Eindämmung eines ausufernden behördlichen Gebietsschutzes aufzunehmen.

Bezogen auf die Strombinnenmarkt-Richtlinie fordert der BDEW, die UVP-Pflichten für Verteilernetzinfrastruktur zu reduzieren und diese bis zu einer Länge von fünf Kilometern generell von UVP- und UVP-Vorprüfungspflichten auszunehmen, die zwar begrüßenswerten, aber zu eng gefassten Erleichterungen für Ersatzneubauvorhaben auszuweiten, da die Beschränkung auf Vorhaben ohne zusätzlichen Raumbedarf in der Praxis leerläuft, sowie die Veröffentlichungspflichten für Antrags- und Genehmigungsunterlagen angesichts der wachsenden Bedrohungslage für kritische Infrastrukturen erneut anzupassen.

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