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BDEW-Positionspapier: Zum Umfang und Zeitpunkt der Markterklärung des BSI nach § 30 MsbG für Erzeugungsanlagen

Das BDEW-Positionspapier leistet einen Beitrag zur laufenden Diskussion um die Frage der Feststellung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Möglichkeit des Einbaus von intelligenten Messsystem nach § 30 MsbG (auch als Markterklärung bezeichnet).

Unsere Empfehlungen haben wir bereits am 14. Januar 2022 als Schlusspunkt eines mehrmonatigen intensiven Austauschs mit den relevanten Institutionen an das BSI, die BNetzA und das BMWK übersandt.

Wir beleuchten darin einerseits den aus Sicht des BDEW derzeit möglichen Umfang einer Markterklärung sowie den sinnvollen Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung aus rechtlicher und aus praktischer Sicht. Nach Auffassung des BDEW kann und sollte eine Markterklärung derzeit für ungesteuerte EEG- und KWK-Anlagen bis höchstens 25 kW in der Niederspannung erfolgen, die zum Zeitpunkt des Anschreibens des grundzuständigen Messstellenbetreibers (§ 37 Abs. 2 MsbG) nicht direktvermarktet werden und bei denen sich hinter dem Netzanschlusspunkt keine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG befindet.

Die Markterklärung sollte ab 1. April 2022 koordiniert mit der Umsetzung der verschiedenen BNetzA-Festlegungen erfolgen („MaKo 2022“).

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