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BDEW-Stellungnahme zum Entwurf der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen

Die Bundesnetzagentur hat am 9. Juli 2021 einen Entwurf der Besonderen Gebührenverordnung für die Frequenzzuteilungen (Besondere Gebührenverordnung Bundesnetzagentur - Frequenzzuteilungen - BNetzA BGebV-FreqZut) zur Verbändeanhörung gestellt.

Mit der Verordnung wird das Ziel verfolgt, eine nahtlose Gebührenerhebung für Frequenzzuteilungen zu ermöglichen. Dabei sollen die bisher überwiegend nach dem Kostendeckungsprinzip festgesetzten Gebühren für Frequenzzuteilungen durch Lenkungsgebühren ersetzt werden, da laut des vorliegenden Entwurfs gemäß des Leitbildes des geänderten Telekommunikationsgesetzes nur durch eine monetäre Lenkung die optimale Nutzung und eine den Zielen verpflichtete effiziente Verwendung dieser Güter sichergestellt werden kann.

Aus Sicht des BDEW sind die durch den Wechsel der Gebührensystematik geplanten Gebührenerhöhungen für die Frequenzzuteilungen insbesondere im Betriebsfunkbereich vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Frequenzen für die Gewährleistung einer krisensicheren Kommunikation und Datenübertragung für Betreiber kritischer Infrastrukturen nicht vertretbar und sollten entsprechend auf ein Minimum reduziert werden.

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