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BDEW-Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag für eine neue Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen

BDEW unterstreicht Positionen der Branche

Der von der Europäischen Kommission im Dezember 2020 vorgelegte Entwurf für eine Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen soll die physische Resilienz kritischer Einrichtungen stärken, parallel zur Stärkung der Resilienz im Cyberraum mittels des zeitgleich veröffentlichten Entwurfs für die Überarbeitung der NIS-Richtlinie.

In seiner neuen Stellungnahme unterstützt der BDEW das Ziel der Kommission, Dienste und Infrastrukturen, die für die Aufrechterhaltung essenzieller gesellschaftlicher Funktionen oder wirtschaftlicher Tätigkeiten im Binnenmarkt wesentlich sind, jederzeit zu schützen. Mit Blick auf dieses Ziel weist der BDEW u.a. auf die Notwendigkeit der Bereitstellung von mehr und detaillierteren Informationen über Risiken und Vorfälle in den Mitgliedstaaten durch die nationalen zuständigen Behörden hin. Außerdem sollte aus Sicht des BDEW die Anzahl der von einer Versorgungsunterbrechung betroffenen Endverbraucher („Versorgungskritikalität“) bei der Ausweisung, welches Unternehmen/ Einrichtung als kritische Einrichtung anzusehen ist, stärker berücksichtigt werden. Des Weiteren fordert der BDEW die Vermeidung von Doppelregulierungen und Inkonsistenzen mit bereits bestehender sektoraler Gesetzgebung sowie die Vermeidung der Übertragung von sektor- oder grenzüberschreitenden Risiken von den Mitgliedsstaaten auf die Betreiber kritischer Infrastrukturen.

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