19.10.2018
Die TA Luft betrifft als Verwaltungsvorschrift eine Vielzahl von genehmigungsbedürftigen Anlagen der Energie- und Wasserwirtschaft im Hinblick auf Umweltanforderungen. Aus energiewirtschaftlicher Sicht ist der Entwurf noch nachzubessern, um unnötigen Verwaltungsaufwand und Verzögerungen bei Genehmigungsverfahren zu vermeiden. Darüber hinaus sollte eine Übergangsregelung für laufende Verfahren ergänzt werden.