Die Bundesregierung hat am 6. April 2022 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung (als EnWG-Osternovelle 2022 bezeichnet) beschlossen. Aus diesem Anlass hat der BDEW am 28. April 2022 seine Stellungnahme zum Referentenentwurf ergänzt und aktualisiert.