Die Umsetzung der Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie trägt, nicht zuletzt auch durch die Rückführung auf das Niveau europäischer Vorgaben, deutlich zur Entbürokratisierung für die deutsche Wirtschaft bei.
Dennoch bleibt auch bei den weiter bestehenden Kontroll- und Berichtspflichten zu prüfen, ob dem bürokratischen Aufwand ein angemessener Effizienznutzen entgegensteht. Weitere Anmerkungen und Vorschläge zum aktuellen Gesetzentwurf sind in der Stellungnahme zum Gesetz zusammengestellt.