Drucken

Aktuelles zum Städtebau- und Raumordnungsrecht

BDEW kommentiert Referentenentwurf zur geplanten Novell und adressiert weiteren Beschleunigungsbedarf für Energie- und Ladeinfrastruktur.

Veränderungen einer Stadt werden anhand eines Stichs aus Holz dargestellt, so könnte es auch Erzeugungsanlagen oder Speicheranlagen darstellen.

© Cherdchai Chaivimo / Shutterstock

 

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 1. April 2026 die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (BauGB-Novelle) eingeleitet. Schwerpunkte der Novelle sind die überwiegend positiven Regelungen zur Beschleunigung und Vereinfachung des Bauleitverfahrens.

Aus Sicht des BDEW noch nicht ausreichend berücksichtigt ist der dringend benötigte weitere Ausbau der Energieinfrastruktur, siehe BDEW-Stellungnahme vom 29. April 2026.

Zentrale Forderungen des BDEW

  • Repowering von Windenergieanlagen wirksam stärken
    Repowering nimmt eine prominente Rolle beim Ausbau der Windenergie an Land ein. Gerade, weil sie auf bereits genutzte Standorte setzt, sorgt sie flächeneffizient für zusätzliche erneuerbare Stromerzeugung. Die bestehende 2-H-Regelung hat sich als praxistauglicher Ansatz erwiesen und sollte durch die BauGB-Novelle nicht etwa dadurch eingeschränkt werden, dass sie in Windenergiegebieten ihre Geltung verliert.
  • Privilegierung von Batteriespeichern praxistauglich ausgestalten
    Batteriespeicher sind eine wesentliche Komponente für das klimaneutrale Energiesystem der Zukunft. Damit sie bestmöglich im Sinne der Integration Erneuerbarer Energien, Netzstabilität und Versorgungssicherheit eingesetzt werden können, muss die bestehende 200-Meter-Privilegierung im Umkreis von Umspannanlagen erweitert werden und nicht wie vorgesehen durch weitere Abstandsvorgaben faktisch leerlaufen. Batteriespeicher sollten im Umkreis von 500 Metern von Umspannwerken möglich sein, wenn sie den Ausbau dieser nicht behindern. Das kann und muss durch ein Veto-Recht des Umspannwerkbetreibers sichergestellt werden.
  • Wasserstoffinfrastruktur umfassender privilegieren
    Wasserstoff ist im klimaneutralen Energiesystem der Partner der Erneuerbaren. Gerade mit Blick auf die Industrie, Kraftwerke, Speicherlösungen und klimaneutrale Prozesswärme wird er eine wichtige Rolle spielen. Gerade da sich Wasserstoff noch am Anfang des Hochlaufs befindet, sollten Privilegierungen nicht zu kurz greifen. Neben den untertägigen Wasserstoffspeichern muss auch die Wasserstofferzeugung baurechtlich privilegiert werden.
  • Ladeinfrastruktur im Außenbereich privilegieren
    Die Elektromobilität ist der Hauptweg zur dringend notwendigen Dekarbonisierung des Verkehrssektors. Damit das gelingt, braucht es auch außerhalb geschlossener Ortschaften öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, etwa entlang von Verkehrsachsen, an Gewerbestandorten, Logistikpunkten und Mobilitätsknoten. Für das Gelingen der Verkehrswende ist aus Sicht des BDEW eine ausdrückliche Privilegierung von Ladeinfrastruktur im Außenbereich grundlegend. Eine solche fehlt bisher.
  • Sonstigen Außenbereich für Energieinfrastruktur offenhalten
    Standorte im Außenbereich sind für den tiefgreifenden und unbezweifelbar notwendigen Aus- und Aufbau der Energieinfrastruktur im Rahmen der Energiewende unerlässlich und stehen damit im gesetzlich angeordneten überragenden öffentlichen Interesse. Eine faktische Sperrwirkung zugunsten bestimmter ausgewiesener Gebiete würde den Ausbau Erneuerbarer Energien, von Speichern, Netzinfrastruktur und weiteren energiewirtschaftlichen Anlagen empfindlich erschweren. Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass der sonstige Außenbereich für geeignete Energieinfrastruktur weiterhin nutzbar bleibt. Die Regelung verkennt die Bedeutung des Ausbaus der Netzinfrastruktur für die Energiewende und den Standort Deutschland.

Planungs- und Genehmigungsrecht bleibt prioritär

Die Beschleunigung und Entbürokratisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bleibt aus Sicht des BDEW eine zentrale Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Insbesondere für Infrastrukturvorhaben der Energieversorgung bedarf es weiterhin praxistauglicher, investitionsfreundlicher und rechtssicherer Regelungen.

Suche