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EEX WEBINAR zur Teilnahme am nationalen Emissionshandel (nEHS)

Die EEX lädt alle Inverkehrbringer zu einem Webinar ein, um über den direkten Zugang zu den Verkäufen zu informieren und einen umfassenden Überblick über den Zugang über Intermediäre zu geben.

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© r.classen/ Shutterstock

Am 5. Oktober 2021 starten die Verkäufe von nEHS-Zertifikaten im nationalen Emissionshandel an der EEX. Die EEX lädt alle Inverkehrbringer herzlich ein, an diesem Webinar teilzunehmen, das über den Zugang zu den Verkäufen informiert und neben aktuellen Informationen zum direkten Zugang über die EEX insbesondere einen umfassenden Überblick über den Zugang über Intermediäre gibt. Die EEX hat verschiedene Intermediäre eingeladen, sich kurz vorzustellen und den Teilnehmern ihr Angebot zu erläutern. Im Anschluss an die Präsentationen wird es eine Fragerunde geben, in der Sie alle Ihre Fragen stellen können.

Datum: 30.09.2021, 10.00 - 12.00 
Login: Zugangslink zum Webinar

BDEW sieht im kurzen Verkaufsfenster bis zum 7. Dezember große Herausforderungen

Seit Anfang Mai 2021 ist die Eröffnung eines Compliance-Kontos im nationalen Emissionshandelsregister der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt (UBA) möglich. Dieses Compliance Konto benötigen alle Inverkehrbringer und müssen sich beim nEHS-Register einen Kontoantrag stellen. 

Nur mit diesem Compliance Konto kann dann eine Eröffnung eines Handelskontos bei der EEX angegangen werden. Die Zulassung erfolgt direkt bei der EEX.

Ein Handelskonto ist dann erforderlich, wenn man direkt am Verkauf teilnehmen möchte. Die Anforderung an die Zulassung kann im Zulassungsleitfaden eingesehen werden

Der Verkauf von nEHS-Zertifikaten beginnt am 5 Oktober 2021. Damit startet die Umsetzung des BEHGs in die heiße Phase. Bis zum 7. Dezember 2021 sind jeweils zwei Verkaufsfenster pro Woche eingeplant. Der BDEW hatte diesen sehr kurzen Zeitraum als sehr herausfordernd bezeichnet. Derzeit ist aber nicht absehbar, dass die Umsetzung durch den Gesetzgeber erleichtert werden könnte. Leider sind die verschiedenen Hinweise, die der BDEW aus der Praxis für eine sichere Umsetzung eingebracht hatte noch unberücksichtigt geblieben. 

Zurzeit empfiehlt der BDEW daher allen Inverkehrbringer mindestens für dieses Jahr die Beschaffung der 2021er Zertifikate über einen Intermediär zu prüfen. Gleichzeitig fordert er aber die DEHSt und die EEX auf alle Kontoeröffnungen und Zulassungen zügig zu bearbeiten, damit die Energiewirtschaft die Einführung des BEHG erfolgreich umsetzen kann. 

Klarstellung erreicht: Keine Anwendung der Finanzmarktregulierung

Eine wichtige Frage konnte der BDEW aber gemeinsam mit dem Energiehandelsverband EFET klären. Am 3. März 2021 hat eine Vertreterin der Bafin gegenüber den Energieverbänden klargestellt: Brennstoffemissionszertifikate sind keine Finanzinstrumente nach dem KWG, da § 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 9 KWG Emissionszertifikate nach § 3 Nr. 2 und § 9 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes nicht als Finanzinstrumente nennt (sondern nur Emissionsberechtigungen nach dem TEHG) und nach der Gesetzesbegründung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BT-Drucksache 19/14746, S. 36, zu § 9) Brennstoffemissionszertifikate ausdrücklich vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 9 KWG ausgenommen sein sollen. Derivate auf Emissionszertifikate nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz sollen nach der Gesetzesbegründung ebenfalls keine Finanzinstrumente sein.

Diese Klärung sieht der BDEW als ausreichend an, damit können sich die Unternehmen auf die Umsetzung des Brennstoffemissionshandel konzentrieren.

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