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Erste StromVKG-Ausschreibung deutlich überzeichnet

Elf Zuschläge für rund 5.160 Megawatt Langzeitkapazitäten: Die erste Ausschreibungsrunde zeigt die hohe Investitionsbereitschaft der Unternehmen.

Arbeiter in orangefarbener Schutzkleidung mit Helm und Klemmbrett inspiziert große weiße Rohrleitungen und Armaturen einer Industrieanlage.

© noomcpk / shutterstock

 

Die Bundesnetzagentur hat am 3. November 2026 die Ergebnisse der ersten Ausschreibung für Langzeitkapazitäten nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und -Kapazitätengesetz (StromVKG) bekannt gegeben. Mit 41 Geboten und einem Gesamtgebotsvolumen von 11.958 reduzierter Leistung in Megawatt (rMW) war die Ausschreibung bei einem ausgeschriebenen Volumen von 4.500 Megawatt (rMW) deutlich überzeichnet. Aus Sicht des BDEW zeigt die hohe Beteiligung: Die Unternehmen sind bereit zu investieren, wenn die Rahmenbedingungen kalkulierbar sind.

Hoher Wettbewerb dämpft Förderkosten

Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 155.296 Euro je rMW und Jahr und damit rund 90.000 Euro unter dem Höchstwert von 244.000 Euro. Der Wettbewerb hat damit zu einer kosteneffizienten Beschaffung beigetragen.

Insgesamt hat die Bundesnetzagentur elf Zuschläge für rund 5.160 rMW erteilt. Dass mehr Leistung als ursprünglich vorgesehen bezuschlagt wurde, beruht auf der gesetzlichen Regelung in § 48 Absatz 4 Satz 1 StromVKG: Das letzte bezuschlagte Gebot wird im Volumen nicht beschnitten, wenn es das Ausschreibungsvolumen übersteigt. Die überschießende Zuschlagsmenge wird vom Volumen der nächsten Ausschreibung für Langzeitkapazitäten abgezogen.

Sechs Zuschläge gingen an die Lausitz Energie Kraftwerke AG für Projekte in Jänschwalde und Boxberg. Hinzu kommt ein Zuschlag für die der LEAG zugeordneten Gaskraftwerk Leipheim 20 GmbH. RWE erhielt drei Zuschläge für Projekte an den Standorten Gersteinwerk, Weisweiler und Voerde. Auch ein kommunales Projekt war erfolgreich: Die Stadtwerke Karlsruhe erhielten einen Zuschlag für ein Gasmotorenkraftwerk mit zwölf Blockheizkraftwerken.

Regionale Verteilung im weiteren Verfahren betrachten

Die bezuschlagten Projekte verteilen sich auf Brandenburg, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Somit entfielen rund 53 Prozent der bezuschlagten Leistung auf den netztechnischen Norden und rund 47 Prozent auf den netztechnischen Süden, der auch NRW umfasst. Ohne NRW wären es nur rund sechs Prozent im netztechnischen Süden.

Für eine weitergehende Einordnung bleibt abzuwarten, wie sich die Verteilung der Anlagen nach der zweiten Langzeitkapazitätsausschreibung im Dezember 2026 und der Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten im Mai 2027 darstellt. Auch die Akteursstruktur ist im Zusammenhang mit den noch folgenden Ausschreibungssegmenten zu betrachten.

Die bezuschlagten Gebote erfüllen nach Prüfung der Bundesnetzagentur die gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen. „Zusätzliche Kapazität“ nach § 12 StromVKG umfasst dabei auch den Ersatz bestehender Kraftwerke, die perspektivisch stillgelegt werden sollen. Die Nutzung vorhandener Infrastrukturen kann Projektkosten senken und damit die Förderkosten dämpfen.

Weitere Ausschreibungen öffnen den Zugang für unterschiedliche Technologien

Die Frist für die zweite Ausschreibungsrunde für Langzeitkapazitäten endet am 29. Dezember 2026. Ihr Ausgangsvolumen von 4,5 GW vermindert sich um die in der ersten Runde zusätzlich bezuschlagte Menge. Das Langzeitkriterium gilt ausschließlich für die ersten beiden Ausschreibungsrunden. Es legt fest, dass Anlagen zehn Stunden ununterbrochen Strom in Höhe von 80 Prozent ihrer installierten Leistung in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen können und erneut zehn Stunden nach drei Stunden. Damit sollen auch längere Phasen mit geringer Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien abgesichert werden.

Im Mai 2027 folgt eine Ausschreibung über zwei GW mit grundsätzlich gleichen Voraussetzungen, jedoch ohne Langzeitkriterium. Eine weitere Ausschreibung ist 2027 (T-4) vorgesehen, eine im Jahr 2029 (T-2). Die jeweiligen Volumina ermittelt die Bundesnetzagentur noch. In diesen beiden Runden können neben neuen Erzeugungsanlagen auch Bestandsanlagen, Speicher und abschaltbare Lasten Zuschläge erhalten.

Der BDEW hat sich bei der Ausgestaltung des StromVKG unter anderem für niedrige Mindestgebotshöhen, realistische Sicherheiten und beherrschbare Pönalen eingesetzt. Diese Vorschläge wurden vom Gesetzgeber weitgehend berücksichtigt. Für Versorgungssicherheit und Kohleausstieg werden sowohl flexible wasserstofffähige Gaskraftwerke als auch Speicher, weitere Flexibilitäten und Demand Side Management benötigt.

Kapazitätsmarkt langfristig absichern

Der Handlungsdruck bleibt hoch: Bis 2035 verlassen vermehrt alte Kohle- und Gaskraftwerke den Markt. Neue gesicherte Leistung muss deshalb ab 2031 bereitstehen.

Für die weiteren Ausschreibungsrunden sind aus Sicht des BDEW ein hoher Wettbewerb und Akteursvielfalt zentral. Auch der künftige Kapazitätsmarkt muss unterschiedlichen Marktakteuren zugänglich sein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sollte deshalb zeitnah einen Entwurf für das Kapazitätsmarktgesetz vorlegen, damit ausreichend Zeit für den Praxischeck der angedachten Regelungen durch die Branchenakteure zur Verfügung steht. Es soll im Anschluss an das StromVKG die langfristige Realisierung der Versorgungssicherheit Strom ermöglichen und Erzeugungsanlagen, Speicher sowie abschaltbare Lasten einbeziehen.

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