Mit dem am 4. März 2026 vorgeschlagenen Industrial Accelerator Act (IAA) will die Europäische Kommission die Nachfrage nach in Europa gefertigten und/oder CO2-armen Technologien und Produkten gezielt stärken. Künftig sollen in ausgewählten strategischen Sektoren, darunter Stahl, Zement, Aluminium, Automobil und Net-Zero-Technologien, Anforderungen oder Präferenzen für Inhalte mit sogenanntem „Union Origin“ gelten. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten auch Produkte aus Partnerländern mit Freihandelsabkommen, Zollunion oder GPA-Bezug darunterfallen. Zudem sind besondere Präferenzen für CO2-arme Produkte vorgesehen, um gezielt Marktnachfrage zu schaffen.
Der BDEW (siehe am Ende dieser Seite) unterstützt die Ziele des Industrial Accelerator Act (IAA), europäische Produktionskapazitäten zu stärken, strategische Abhängigkeiten zu reduzieren und die Resilienz zentraler Wertschöpfungsketten zu erhöhen. Resilienz darf jedoch nicht mit vollständiger Importunabhängigkeit verwechselt werden. Erforderlich ist vielmehr eine offene strategische Souveränität, die den gezielten Aufbau europäischer Produktionskapazitäten mit international diversifizierten Lieferketten und belastbaren Partnerschaften mit gleichgestellten Drittstaaten verbindet.
Der IAA setzt auf Nachfrageinstrumente, insbesondere öffentliche Beschaffung, Auktionen und Fördermechanismen, verbunden mit Herkunfts- und Nachhaltigkeitsanforderungen. Diese Instrumente können industriepolitische Ziele unterstützen, bergen aber erhebliche Risiken für Wettbewerb, Kosten, Bürokratie und Ausbaugeschwindigkeit. Aus Sicht des BDEW ist der vergaberechtliche Ansatz des IAA abzulehnen. Vielmehr sollten industriepolitische Ziele vorrangig durch Investitionsanreize, Förderinstrumente, Kreditprogramme, steuerliche Anreize und die direkte Unterstützung europäischer Produktionskapazitäten verfolgt werden.
Sollte der IAA, wie aktuell vorgesehen, primär verpflichtende Vorgaben im Vergabe- und Auktionsrecht vorsehen, drohen zusätzlicher Bürokratieaufwand, Wettbewerbsverzerrungen und Verzögerungen beim Ausbau von Erneuerbaren Energien, Speichern, Wasserstoff und Netzinfrastruktur.
Zusätzliche vergaberechtliche Vorgaben für die Energiewirtschaft werden seitens des BDEW daher klar abgelehnt. Der IAA und die anstehende Revision der EU-Vergaberichtlinien müssen zudem kohärent zusammengedacht werden, um übermäßig belastende Vorgaben zu verhindern.
Zudem fordert der BDEW:
- Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des NZIA oder eine Verschärfung der Ausnahmetatbestände durch Art. 34 IAA ist vor Evaluation der Wirksamkeit des NZIA abzulehnen. Die bestehenden NZIA-Regelungen sollten zunächst umgesetzt und evaluiert werden.
- Union-origin-Anforderungen sind gezielt, risikobasiert und marktverfügbar ausgestaltet. Pauschale Herkunftsvorgaben ohne konkreten Sicherheits-, Resilienz- oder Systembezug sollten vermieden werden.
- Belastbare Partnerschaften mit gleichgestellten Drittstaaten, insbesondere WTO-GPA-Staaten, sind in die Union-origin-Logik einzubeziehen und Beschaffung sowie Auktionen möglichst kohärent auszugestalten. Änderungen von Länderlisten dürfen nur transparent, evidenzbasiert und mit Übergangsfristen erfolgen.
- Leitmärkte für CO₂-arme Produkte sind auf Grundlage klarer Definitionen, praxistauglicher Zertifizierung und angemessenem Ambitionsniveau zu schaffen. Begriffe wie „low-carbon“ müssen dafür frühzeitig rechtssicher geklärt werden. Die Schaffung von Leitmärkten sollte auch CO₂-basierte Produkte umfassen.
- Cybersecurity-Anforderungen sind grundsätzlich zu unterstützen, aber funktional, risikobasiert und kohärent mit dem Cybersecurity Act II, NIS2 und der CER-Richtlinie auszugestalten sowie nicht mit industriepolitischen Anliegen zu vermischen.
Das Papier soll nun national und europäisch in die Debatte eingebracht werden. Eine englische Übersetzung ist in Arbeit.