Drucken

Gebäudemodernisierungsgesetz ist beschlossen

Neue Heizungsregeln kommen. Wärmewende braucht nun die nächsten Schritte.

Eine Frau und ein Mann sprechen zusammen in einem Heizungskeller.

© r.classen / Shutterstock

 

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat am 10. Juli 2026 Bundestag und Bundesrat passiert. Das Gesetz wird voraussichtlich Ende Juli oder Anfang August in Kraft treten. Weitere Regelungen, welche beispielsweise die Umsetzung der EPBD (Energy Performance of Buildings Directive, der EU-Gebäuderichtlinie), treten voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft.

Mit dem Beschluss des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) sind die Weichen für eine Neuausrichtung des Gebäudeenergierechts gestellt.

Der BDEW begrüßt, dass mit dem Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zunächst Klarheit über den gesetzlichen Rahmen geschaffen wird.

Entscheidend ist, die gesetzlichen Grundlagen für die Wärmewende jetzt zügig zu vervollständigen und einen konsistenten, investitionssicheren Transformationsrahmen zu schaffen – mit verlässlicher Förderung sowie klaren Rahmenbedingungen für Fernwärme, die kommunale Wärmeplanung und die notwendige Infrastrukturentwicklung. Zudem braucht es Klarheit im Hinblick auf die geplante Grüngasquote.

Von entscheidender Bedeutung ist, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz eng mit der kommunalen Wärmeplanung und der Gasnetztransformation verzahnt wird. Die kommunale Wärmeplanung muss ihre Steuerungswirkung weiter entfalten. Die Wahlfreiheit des Einzelnen bei Heizungslösungen sollte mit den zentralen Infrastrukturentscheidungen vor Ort in Einklang stehen. Technologieoffenheit bei Heizungslösungen darf nicht dazu führen, dass zentrale Infrastrukturentscheidungen unterlaufen werden. Lokal konkurrierende, ineffiziente und kostspielige Mehrfach-Infrastrukturen müssen vermieden werden.

Bei der weiteren Ausgestaltung von Bio-Treppe und Grüngasquote bedarf es einer verlässlichen und realistischen Abschätzung des vorhandenen „Bio-Potenzials“ anhand einer nationalen Biomassestrategie sowie darauf aufbauend einer nationalen Biomethan-Strategie und eines europäischen Zertifizierungs- und Handelssystems.

Zentrale Änderungen des GModG

Mit dem GModG werden die Regelungen für den Einbau neuer Heizungen grundlegend neu gefasst:

Wesentliche inhaltliche Änderungen sind:

  • Die Heizungsoptionen und Anforderungen umfassen wieder neue Gas- und Ölheizungen unter Nutzung der „Bio-Treppe“: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
  • Damit einher geht die Abschaffung der 65%-EE-Pflicht bei neuen Heizungen.
  • Thermische Solaranlagen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung können beim Einsatz fossiler Heizungen bis 2035 die Bio-Treppe gleichwertig ersetzen.
  • Die Bundesregierung ist verpflichtet, bis zum 1. Dezember 2026 ein Gesetz zur Umsetzung einer Grüngas- bzw. Grünheizölquote vorzulegen. Dieses Gesetz wird die Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas verpflichten, die zur Wärmeversorgung von Gebäuden in Verkehr zu bringenden Brennstoffe ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen.
  • Die der CO2-Kostenaufteilung wird neue ausgestaltet. Bei neuen Gasheizungen werden zusätzlich zu den CO2-Emissionen die Netzentgelte und Mehrkosten der Bioanteile bei der neuen 50:50-Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter berücksichtigt. Dazu gibt es allerdings eine Reihe von Ausnahmen.
  • Die Neuerungen zu Referenzgebäude, Primärenergiefaktoren, energetische Bilanzierung (einschl. der neue DIN TS 18599) sowie die Regelungen zur Umsetzung der EPBD (Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude/Minimum Energy Performance Standards, Änderungen bei Energieausweis und weitere Vorgaben) treten am nächsten Monatsersten, sechs Monate nach Verkündigung in Kraft. Die Regelungen zu Nullemissionsgebäude gelten ab 1.1.2028 für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand und ab 1.1.2030 für alle Neubauten.

Der BDEW wird seine Anwendungshilfe zum Gebäudeenergiegesetz auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen überarbeiten und im Herbst veröffentlichen.

BDEW-Webinar für BDEW-Mitglieder: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) im Überblick

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ändern sich zentrale Vorgaben für Gebäude und die zukünftige Wärmeversorgung. Tag: 17. September, Uhrzeit: 10 Uhr. Melden Sie sich gerne an (Mitgliedsunternehmen).

Ansprechpartner

Suche