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Inhaltsverschlüsselung mit AES-128 GCM für S/MIME

Verpflichtung ausgesetzt bis 1. Oktober. BDEW weist auf Mitteilung zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikation vom 26. März hin.

Laptop zeigt Dateiübertragung mit Fortschrittsanzeige und Weltkarte als Symbol für digitale Netze.

© Munthita / Shutterstock

 

Aufgrund von bestehenden anwendungstechnischen Schwierigkeiten, hat die BNetzA als Reaktion auf Rückmeldungen des Marktes die in den RzÜ-Regelungen vorgesehene verpflichtende Verwendung des Verschlüsselungsstandards AES-128 GCM nochmalig bis zum 1.10.2025 ausgesetzt.

Eine Fehlerkorrektur des Dokuments „Regelungen zum Übertragungsweg 1.8“ wurde auf bdew-mako.de veröffentlicht. Es können damit bis zum 1.10.2025 die für die Inhaltsverschlüsselung bereits vorgesehenen Ausprägungen des Verschlüsselungsstandards AES-128 CBC und AES-256 CBC für S/MIME angewendet werden.

Die Mitteilung Nr. 50 zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikation vom 26.03.2025 finden Sie hier.

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