Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Gasreserve zur Krisenvorsorge vorgelegt. Die Gasreserve soll zusätzliche Gasmengen für außergewöhnliche Krisensituationen vorhalten und das Instrumentarium der Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler erweitern. Ihr Einsatz ist an die Ausrufung der Notfallstufe gebunden. Die reguläre Wintervorsorge und die Erfüllung vertraglicher Lieferverpflichtungen bleiben Aufgabe der Marktakteure.
Der BDEW begrüßt in seiner Stellungnahme das Konzept einer nationalen Gasreserve. Ein zügiger Gesetzgebungsprozess ist wichtig, damit der Aufbau im kommenden Jahr beginnen kann. Entscheidend sind eine risikobasierte Dimensionierung, eine wettbewerbliche und kosteneffiziente Beschaffung sowie. Die Fachkenntnis der Branche sollte frühzeitig in die weitere Ausgestaltung einbezogen werden.