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Technische Anschlussbedingungen Niederspannung (TAB 2026)

BDEW veröffentlicht aktualisierten Bundesmusterwortlaut.

Ein Elektroinstallateur arbeitet an einem Stromkasten.

© New Africa / shutterstock

 

Die TAB NS 2026 berücksichtigen die neuen Technischen Anschlussregelungen des VDE/FNN zur Niederspannung aus dem Frühjahr 2026.

Der BDEW-Bundesmusterwortlaut dient den Betreibern von Niederspannungsnetzen als Grundlage für die Ausgestaltung ihrer unternehmensspezifischen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und wird inzwischen von mehr als 90 Prozent der deutschen Verteilnetzbetreiber verwendet.

Der BDEW unterstützt mit der Erarbeitung und Bereitstellung des neuen Musterwortlauts die Verteilnetzbetreiber. Die TAB NS 2026 kann als Serviceleistung des Verbandes kostenfrei genutzt werden.

Anlass der Überarbeitung

Der BDEW stellt bereits seit Jahrzehnten einen TAB-Bundesmusterwortlaut zur Verfügung, der anlassbezogen aktualisiert wird. Die letzte Version stammt aus 2024 (Kurztitel „TAB 2023 v2.0“).

Die vorliegende Aktualisierung wurde erforderlich, nachdem der VDE/FNN im Frühjahr 2026 neue Fassungen der Anwendungsregeln VDE-AR-N 4100 (Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb) sowie VDE-AR-N 4105 (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz) veröffentlicht hat. Der BDEW-Musterwortlaut für die TAB Niederspannung basiert v.a. auf diesen beiden Regelwerken, so dass deren Änderungen nun in der neuen Fassung des Musterwortlauts berücksichtigt wurden.

Rechtliche Einordnung

Mit den Technischen Anschlussbedingungen legen Netzbetreiber auf Grundlage von § 19 EnWG und § 20 NAV technische Anforderungen an den Netzanschluss sowie an den Betrieb von Kundenanlagen fest. Die TAB sind Bestandteil der ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers und damit Bestandteil der Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverträge.

Seit Inkrafttreten des § 19 Abs. 1a EnWG am 16. Mai 2024 profitieren Netzbetreiber zudem von einer gesetzlichen Erleichterung: Wird der BDEW-Bundesmusterwortlaut verwendet, entfällt grundsätzlich die Begründungspflicht für die darin enthaltenen Anforderungen. Eine Begründungspflicht sieht § 19 Abs. 1a EnWG nur noch für solche Regelungen in den TAB der Netzbetreiber vor, die nicht im BDEW-Musterwortlaut enthalten sind und die über die Inhalte der VDE/FNN-Anwendungsregeln hinausgehen. Solche unternehmensspezifischen Ergänzungen müssen kenntlich gemacht und begründet werden. Die Begründungen sind zudem auf der Internetseite des Netzbetreibers zu veröffentlichen.

Wesentliche Neuerungen in der TAB 2026

Die TAB 2026 orientiert sich vollständig an der Kapitelstruktur der VDE-AR-N 4100 und berücksichtigt insbesondere die Weiterentwicklungen der VDE-Anwendungsregeln. Dadurch wurden eine Reihe redaktioneller Anpassungen erforderlich.

Zu den weiteren wichtigsten Änderungen gehören:

  • umfassende Überarbeitung der Regelungen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, einschließlich neuer Vorgaben für Bestandsanlagen,
  • Aufnahme der neuen Regelungen zum vereinfachten Anschlussprozess für kleine Erzeugungsanlagen entsprechend der VDE-AR-N 4105,
  • Ergänzung von Anforderungen zur Steuerung von Erzeugungsanlagen über intelligente Messsysteme und Steuereinrichtungen,
  • ausführlichere Regelungen zur Stilllegung und Außerbetriebnahme von Netzanschlüssen,
  • Berücksichtigung neuer Vorgaben zu Wandlermessungen,
  • Aufnahme der Anforderungen aus den VDE-Anwendungsregeln zum bidirektionalen Laden.

Erarbeitung in enger Zusammenarbeit der Branche

Der Bundesmusterwortlaut wurde von der BDEW-Projektgruppe „Bundesmusterwortlaut TAB Niederspannung" erarbeitet. In der Projektgruppe arbeiten Expertinnen und Experten von Verteilnetzbetreibern unterschiedlicher Größen und Netzstrukturen zusammen. Das Elektrohandwerk ist über einen Vertreter des ZVEH dauerhaft eingebunden. Darüber hinaus besteht ein enger fachlicher Austausch mit dem VDE/FNN, um eine konsistente Umsetzung der technischen Anwendungsregeln sicherzustellen.

Der BDEW-Bundesmusterwortlaut unterstützt Netzbetreiber dabei, ihre unternehmensindividuellen Technischen Anschlussbedingungen zu formulieren und möglichst einheitlich auszugestalten. Eine weitgehend standardisierte Anwendung erleichtert die Zusammenarbeit mit Installationsunternehmen und anderen Marktakteuren.

Hinweise zur Änderung der TAB und deren Inkraftsetzung durch Netzbetreiber

Die neue Fassung des BDEW-Bundesmusterwortlauts steht im Downloadbereich zur Verfügung. Netzbetreiber können den neuen Musterwortlaut als Basis für die Formulierung ihrer unternehmensspezifischen Technischen Anschlussbedingungen für die Niederspannung nutzen. Für die wirksame Änderung der Technischen Anschlussbedingungen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Öffentliche Bekanntgabe über die Änderungen der TAB, i.d.R. über eine Information in der regionalen Tagespresse (es ist nur der Hinweis auf eine Änderung nicht der Abdruck der kompletten TAB erforderlich),
  • Veröffentlichung der neuen TAB auf der Internetseite des Netzbetreibers am Tage der öffentlichen Bekanntgabe
  • Verlinkung der Internetseite zur neuen TAB-Fassung auf der Plattform VNBdigital, und
  • Mitteilung über die Änderungen der TAB an die zuständige Regulierungsbehörde.

Die Änderungen der TAB werden dann zum nächsten Monatsersten nach der öffentlichen Bekanntgabe wirksam. Eine Formulierungshilfe für die öffentliche Bekanntgabe finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.

Für den Fall, dass Regelungen in den unternehmensspezifischen TAB getroffen werden, die nicht im BDEW-Bundesmusterwortlaut für die TAB Niederspannung enthalten sind und die im Vergleich zu den VDE-Anwendungsregeln VDE-AR-N 4100 und -4105 Ergänzungen darstellen, gelten zudem folgende Anforderungen:

  • die Ergänzungen sind in der TAB des Netzbetreibers kenntlich zu machen,
  • die Ergänzungen sind zu begründen,
  • die Begründung ist auf der Internetseite des Netzbetreibers zu veröffentlichen und
  • die Internetseite mit den Begründungen ist über die Plattform VNBdigital zu verlinken (§ 14e Abs. 2a EnWG).

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