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Windenergie und Luftverteidigungsradare

BDEW und BWE haben ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht.

Radaranlage zur Luftraumüberwachung vor blauem Himmel.

© ZenitX / shutterstock

 

Wie lassen sich die Anforderungen der militärischen Luftraumüberwachung und der weite-re Ausbau der Windenergie sachgerecht miteinander vereinbaren?  Das gemeinsame Positionspapier von BDEW und BWE beleuchtet offene fachliche und rechtliche Fragen, ordnet die bisherigen Entwicklungen ein und zeigt Lösungsansätze auf.

Die Verbände erkennen die herausragende Bedeutung der Landes- und Bündnisverteidigung uneingeschränkt an. Zugleich stärkt die Windenergie eine resiliente, dezentrale Energieversorgung. Beide Interessen müssen verlässlich miteinander in Einklang gebracht werden.

Hintergrund: Neue Regeln mit weitreichenden Folgen

Windenergieanlagen können Radarsignale beeinflussen und dadurch die Erfassung von Flugobjekten erschweren. Im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion steht, wie solche Einflüsse bewertet und begrenzt werden können und wie die Voraussetzungen für die Anwendung der Neuregelung nach § 73 Abs. 5 LuftVG zu erfüllen sind.

2023 beauftragte die Bundeswehr eine Studie zur Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Bewertungs- und Nachweisverfahrens für mögliche Störungen von Luftverteidigungsradaren durch Windenergieanlagen. Die Ergebnisse liegen vor, sind jedoch überwiegend als Verschlusssache eingestuft.

Parallel wurde nach einem gescheiterten Gesetzgebungsanlauf 2023 die Änderung des Luftverkehrsgesetzes 2025 erneut aufgegriffen und im Februar 2026 verkündet. Die Neuregelung in § 18a LuftVG verschafft der Bundeswehr bei ihrer Anwendung faktisch ein Vetorecht gegenüber Windenergievorhaben.

Die Anwendung der Neuregelung setzt nach § 73 Abs. 5 LuftVG unter anderem eine unabhängige wissenschaftliche Studie, die Beteiligung der vorgesehenen Akteure und eine Folgenabschätzung voraus. Dabei müssen die zuständigen Ministerien die Auswirkungen des neuen Verfahrens auf die Zulassung von Windenergieanlagen als vertretbar bewerten. Aus Sicht der Verbände besteht vor der vollständigen Erfüllung einzelner gesetzlicher Voraussetzungen noch erheblicher Klärungs- und Handlungsbedarf.

Nach der Studienvorstellung im April 2026 initiierten BDEW und BWE im Mai einen Austausch unabhängiger Radarexperten mit dem Studienersteller und der Bundeswehr. Die dabei gewonnenen Einschätzungen flossen in das Positionspapier ein; die Expertenbewertungen sind als Anlage beigefügt.

Zentrale Erkenntnisse und Handlungsbedarf

Aus Sicht der Verbände und der eingebundenen Experten reichen die bisherigen Studienergebnisse noch nicht für eine nachvollziehbare und reproduzierbare Bewertung konkreter Windenergievorhaben aus. Klärungsbedarf besteht insbesondere bei der Modellierung von Gelände und Anlagenmaterialien sowie der Berücksichtigung radarinterner Signalverarbeitung und des Zusammenwirkens mehrerer Radarsensoren.

BDEW und BWE fordern deshalb eine Weiterentwicklung und Validierung der Bewertungsgrundlagen sowie deren Prüfung durch qualifizierte Experten unter Wahrung der Sicherheitsanforderungen. Auch die gesetzlich vorgesehene Beteiligung ist bislang nicht ausreichend erfolgt.

Ein zusätzliches faktisches Vetorecht halten die Verbände nicht für erforderlich. Genehmigungsbehörden sollten unterschiedliche fachliche Einschätzungen weiterhin eigenständig würdigen können. Bei Konflikten sollten konkrete Alternativen und geeignete Nebenbestimmungen helfen, Windenergievorhaben unter Wahrung der Verteidigungsbelange zu ermöglichen.

Einladung zum weiteren Dialog

BDEW und BWE bieten an, den Austausch mit den zuständigen Ministerien und der Bundeswehr unter Einbindung unabhängiger Radarexperten fortzusetzen. Ziel sind belastbare Bewertungsgrundlagen und mehr Planungssicherheit.

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