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WindSeeG-Novelle: Kontinuität beim Offshore-Ausbau sichern

Der BDEW hat erneut Vorschläge eingebracht: Rückgabe- und Neuausschreibungsmechanismus sowie Unterstützungsmaßnahmen für Projekte mit Zuschlägen zwischen 2023 und 2025.

Offshore-Windkraftanlagen und Errichterschiff auf See.

© Sina Schuldt / Picture Alliance

Zwischen 2023 und 2025 wurden 14 Offshore-Windprojekte mit einem Volumen von rund 18 Gigawatt (GW) ohne staatliche Förderung in Deutschland bezuschlagt. 16 GW davon haben zum jetzigen Zeitpunkt noch keine finale Investitionsentscheidung.

Das Ausschreibungsdesign der vergangenen Jahre hat zu Fehlanreizen bei der Projektvergabe geführt und die Risiken für Offshore-Windparkentwickler wie auch Übertragungsnetzbetreiber sind deutlich gestiegen, unter anderem aufgrund von höheren Projekt- und Kapitalkosten infolge geopolitischer Spannungen, Lieferkettenengpässen, schleppender Dekarbonisierung der Industrie und unvorhersehbaren Netzanschlussverzögerungen, ausgelöst durch externe Faktoren.

Aufgrund der Kombination dieser Faktoren muss davon ausgegangen werden, dass die Realisierung einiger der seit 2023 bezuschlagten Projekte akut gefährdet ist. Aus Sicht des BDEW gibt es bisher im WindSeeG 2023 und auch im vorliegenden Gesetzesentwurf zur WindSeeG-Novelle 2027 keine hinreichend eindeutigen Regelungen, um die Realisierungswahrscheinlichkeit der bezuschlagten Projekte zu erhöhen und im unerwünschten Fall einer Nichtrealisierung Flächen frühzeitig zurückgeben zu können.

Der BDEW hat daher, basierend auf den bestehenden Vorschlägen des Bundesverbandes Windenergie Offshore und der Offshore-Übertragungsnetzbetreiber, einen konkreten Vorschlag für einen Rückgabe- und Neuausschreibungsmechanismus sowie für Maßnahmen zur Unterstützung der Realisierung für Offshore-Windparks im WindSeeG erarbeitet und am 26.10.2026 veröffentlicht.

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