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Vom Windhund zum Reifegrad: Neue Regeln für den Netzanschluss

Immer mehr Projekte wollen an das Übertragungsnetz. Ein neues Verfahren soll entscheiden, wer zuerst angeschlossen wird.

Illustration Reifegradverfahren: Ein Apfel hängt an einem Baum, in der Nähe stehen EE-Anlagen

© Robert Albrecht / BDEW

 

Wer EE-Anlagen, Speicher und Großverbraucher ans deutsche Stromnetz anschließen möchte, fühlt sich zuweilen wie im Märchen „Der Hase und der Igel“. Viele Projektierer solcher Vorhaben unternehmen dafür erhebliche Anstrengungen: Sie sichern Flächen und Finanzierung, bringen die notwendigen Genehmigungen bei, schreiben Projektpläne und Forecasts – und trotzdem kann es passieren, dass die geplante Anlage vorerst nicht ans Netz kommt: etwa, weil der Anschluss bereits von einem anderen Projektierer blockiert wurde.

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Dessen Vorhaben mag im ersten Fall zwar bislang nur als Skizze existieren, aber dieser Projektierer oder Antragsteller war womöglich einfach früher dran. Spätestens wenn die Netzkapazität physikalisch knapp wird, stößt dieses Vorgehen an seine Grenzen.

Run auf die begehrten Anschlüsse

Derlei Fälle häufen sich, denn Deutschland baut seine Energieinfrastruktur mit hohem Tempo aus: Erneuerbare Energien, Speicher, Ladesäulen, Rechenzentren und mehr. Der Bedarf an Elektrifizierung und damit an Netzanschlüssen wächst rasant – derzeit schneller, als Netze ausgebaut werden können. So gewinnt die Frage an Bedeutung, wie die Netzanschlüsse volkswirtschaftlich sinnvoll und verhältnismäßig an unterschiedliche Schlüsseltechnologien wie Rechenzentren, Batteriespeicher, Elektrolyseure und die Industrie vergeben werden. „Wir sehen einen regelrechten Ansturm auf Netzanschlüsse“, sagt Michael Roth, Leiter Energiepolitik National beim Übertragungsnetzbetreiber TenneT Germany. „Die Zahl der Anfragen geht steil nach oben – aber nicht hinter jeder Anfrage steht ein belastbares Projekt.“

Wer kommt wann ins Netz?

Bislang galt bei der Zuteilung der Netzanschlüsse in der Praxis ein einfaches Prinzip: das sogenannte Windhundverfahren. Wer zuerst einen Antrag stellt, wird zuerst berücksichtigt – unabhängig davon, wie weit das Projekt tatsächlich gediehen ist oder welchen Beitrag es später zum Gesamtsystem leisten wird. Dies kann zu Fehlsteuerungen führen: Projekte mit geringer Realisierungswahrscheinlichkeit können im ungünstigen Fall Anschlusskapazitäten für Vorhaben blockieren, die kurzfristig und mit mehr Netzdienlichkeit umgesetzt werden könnten.

Reifegrad statt Windhund: Der Speicherboom verändert die Netzplanung

 „Phantom-“ oder „Zombieprojekte“ werden diese kaum zu realisierenden Projekte in der Branche mitunter genannt. „Teilweise werden auch für ein- und dasselbe Vorhaben parallel Anfragen an verschiedenen Standorten gestellt. Einfach, um sich Optionen zu sichern“, sagt Michael Roth von TenneT Germany: Das Ergebnis: volle Warteschlangen, aber wenig Klarheit darüber, welche Projekte tatsächlich realisiert werden.

Wie kann es also gelingen, dass der Netzanschluss nicht zum Nadelöhr für die gesamte Energiewende und damit für den Erfolg des Wirtschaftsstandorts wird? Es hilft ein Blick über den Ärmelkanal.

Blick nach Großbritannien

Denn auch in Großbritannien haben die ÜNB ihr bisheriges Prinzip „first come, first serve“ umgebaut in „first ready, first connected“. Dahinter verbirgt sich ein ähnliches Reifegradmodell, wie es die deutschen ÜNB seit dem 1. April 2026  implementieren. Nach dem neuen Verfahren werden Projekte nicht mehr nach dem Zeitpunkt ihres Antrags priorisiert, sondern nach ihrem Entwicklungsstand und ihrem systemischen Nutzen. „Früher mussten wir jede Anfrage der Reihe nach prüfen – auch wenn sie kaum belastbar war. Das hat immer wieder zu Bearbeitungsstaus geführt“, sagt Roth. „Mit dem Reifegradmodell priorisieren wir Anträge nach ihrer tatsächlichen Projektreife – nicht mehr nach dem Eingangsdatum.“

Konkret bedeutet das: Es wird künftig Stichtage geben, zu denen Anträge eingereicht werden können – und dabei müssen die Projektierer Mindestkriterien für ihr Anschlussbegehren erfüllen: gesicherte Flächen und Genehmigungsstände, ein belastbares technisches Anlagen- und Anschlusskonzept sowie Nachweise für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Projekte. „Diese Ernsthaftigkeitsnachweise filtern einen relevanten Teil der Projekte heraus, die eine geringe Realisierungswahrscheinlichkeit haben“, sagt Roth. Weitere Projektdetails werden erst dann durchleuchtet, wenn die Anträge diese erste Hürde gemeistert haben.

Infografik Vergleich Windhundverfahren und Reifegradverfahren

Die ÜNB erhoffen sich dadurch eine bürokratische Entlastung und zugleich eine höhere Umsetzungsgeschwindigkeit für die Energiewende. Nicht zuletzt steigt die Transparenz für die Antragsteller. „Das neue Verfahren ist deutlich nachvollziehbarer und aus unserer Sicht auch fairer“, sagt Roth.

Rechtliche Fragen – klare Antwort

Nun muss sich das Verfahren in der Praxis bewähren. Für die Akzeptanz des neuen Systems wird entscheidend sein, dass die Regeln transparent und rechtssicher sind. Die rechtliche Grundlage für das Reifegradverfahren liefert §17 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der den ÜNB dahingehend Gestaltungsspielraum einräumt. Überdies haben die ÜNB auch die nachgelagerten Prüfkriterien transparent dokumentiert, die über die Ernsthaftigkeitsnachweise hinausgehen.

Allerdings sind der Priorisierung derzeit noch Grenzen gesetzt. „Aktuell dürfen wir nur nach Projektreife priorisieren – nicht nach Systemnutzen“, betont Roth. „Dabei wäre es aus unserer Sicht auch sinnvoll, Kriterien wie Netzdienlichkeit oder Systemstabilität stärker zu berücksichtigen.“ Das angestoßene „Netzpaket“ des Bundeswirtschaftsministeriums adressiert dieses zentrale Thema.


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Die Rolle und Aufgabe der Regulierung und Politik dürften künftig weiter wachsen. Denn es gilt, den richtigen Rahmen zu setzen, um das rare Gut der Netzanschlüsse in Zeiten knapper Netzkapazitäten sinnvoll und ausgewogen zu verteilen. Sollte eine Partei, die einen Netzanschluss beantragt, im Einzelfall mit einer Beurteilung der ÜNB nicht einverstanden sein, kann er nach §31 des Energiewirtschaftsgesetzes sowohl die Bundesnetzagentur anrufen als auch den herkömmlichen Rechtsweg einschlagen. Die grundsätzlichen rechtsstaatlichen Möglichkeiten sind damit beim Reifegradverfahren ebenso gegeben wie auch beim bisherigen Verfahren – oder auch bei generellen Streitfällen.

Die Energiewende kommt – so oder so

Der Schwenk vom Windhund- zum Reifegradverfahren zeigt, dass sich der Netzzugang von einer technischen Detailfrage zu einem zentralen Thema entwickelt hat. Und noch eine wichtige Botschaft sendet die die starke Zunahme an Anschlussbegehren: Die Energiewende ist nicht zu stoppen.

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