„Es ist gut, dass die Referentenentwürfe für die EEG-Novelle und das Netzanschlusspaket endlich vorliegen. Vieles geht in die richtige Richtung. Absolut inakzeptabel ist aber, dass der Branche lediglich drei Werktage für die Bewertung der komplexen Regelungen gegeben werden. Nur Gesetze, deren Auswirkungen auf die Branche klar und ausgewogen mit der Praxis analysiert worden sind, können gute Gesetze sein.
Es fehlt hier an einem geordneten Stakeholderprozess, in dem die Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen auch in ihren Wechselwirkungen nüchtern analysiert, gemeinsam bewertet und Transparenz hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit für Netzbetreiber und Erzeuger hergestellt wird. Es zeigt sich, dass insbesondere die Auswirkungen des Redispatchvorbehalts und der systemdienlichen Anschlussleistungen von Netzbetreibern und Erzeugern unterschiedlich beurteilt werden. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass bislang keine gemeinsame Datenlage vorliegt.
Der BDEW fordert daher, insbesondere die Annahmen und Berechnungen der Regelung zu kapazitätslimitierten Netzgebieten gemeinsam mit den beteiligten Ministerien und der Energiebranche noch vor dem Kabinettsbeschluss zu klären. Die Branche steht dafür bereit. Ohne diese Transparenz kann aus Sicht des BDEW keine abschließende Festlegung zur Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete erfolgen – andernfalls drohen erhebliche Unsicherheiten für Investitions- und Planungsentscheidungen der Branche.
Die Grundidee ist richtig. Wir brauchen Anreize dafür, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien prioritär dort erfolgt, wo ausreichend Netzkapazitäten zur Verfügung stehen. Gleichzeitig darf der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht gefährdet werden. Die Regelungen müssen daher sorgsam aufeinander abgestimmt sein. Dies gilt insbesondere für den Redispatchvorbehalt, die Begrenzung der Anschlussleistung und die Ausschreibungshöchstwerte – all dies muss in ein stimmiges Gesamtkonzept integriert werden. Die EEG-Novelle und das Netzanschlusspaket greifen ineinander.
Zwischen den inoffiziellen Arbeitsentwürfen und den vorliegenden Referentenentwürfen hat es bereits einige Verbesserungen gegeben. Wir begrüßen insbesondere, dass zusätzliche zwölf Gigawatt Windenergie an Land ausgeschrieben werden sollen. Das ist ein wichtiges Signal für einen weiterhin ambitionierten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Auch die Regelungen für ein modernes Netzanschlussregime gehen in die richtige Richtung. Sie können mit wenigen praxisgerechten Anpassungen dazu beitragen, den aktuellen Herausforderungen besser gerecht zu werden.
Darüber hinaus müssen aber zahlreiche Regelungen verständlicher und praxistauglicher ausgestaltet werden. Vorgesehene Fristen sollten dort verlängert werden, wo dies für eine realistische Umsetzung erforderlich ist. Auch die Vorgaben zur Zuteilung und Priorisierung von Netzanschlüssen durch die Verteilnetzbetreiber müssen präziser gefasst werden.
Ein Gesamtkonzept fehlt auch beim Smart Meter Rollout. Es wird die Ausweitung des Rollouts steuerbarer Smart-Meter auf kleine Erneuerbare-Energien-Anlagen zwischen zwei und sieben Kilowatt vorgeschlagen. Das sind zusätzlich etwa 1,5 Millionen mehr Anwendungsfälle. Nahezu zeitgleich werden auf europäischer Ebene weitere Rollout-Vorgaben für kleine Verbrauchsanlagen vorgeschlagen. Die Regierungskoalition hat zudem gerade erst angekündigt, `Smart Meter light‘ einzuführen und die Rolloutziele für alle Anlagentypen um zwei Jahre vorzuziehen. Das ständige Ausrufen neuer Ziele bringt uns aber in der Praxis nicht weiter. Der BDEW plädiert dafür, dass zunächst unter Berücksichtigung der Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis ein Gesamtkonzept erarbeitet wird.“