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Kommunale Abwasserrichtlinie

BDEW sieht weiteren Diskussionsbedarf der zugrunde gelegten Daten

Angesichts der Vorlage der Schlussanträge zur Klage Polens gegen die Herstellerverantwortung durch die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof, erklärt Martin Weyand, Mitglied der BDEW-Hauptgeschäftsführung und Hauptgeschäftsführer Wasser und Abwasser:

„Die im Zuge der Reform der europäischen Kommunalen Abwasserrichtlinie einvernehmlich beschlossene Herstellerverantwortung soll mit dem Ausbau der 4. Reinigungsstufen, insbesondere für große Kläranlagen, Inverkehrbringer kritischer Spurenstoffe aus der Pharma- und Kosmetikindustrie in eine Mitverantwortung zur finanziellen Bewältigung ökologischer Schäden in unseren Wasserressourcen heranziehen. Klagen seitens dieser Industrien fanden in der Klage Polens Unterstützung. Doch vorschnell diesen Meilenstein mit ökonomischer wie ökologischer Lenkungswirkung über Bord zu werfen, steht auch für die Generalanwältin nicht zur Disposition.

Sie adressiert jedoch nach Auffassung des BDEW einerseits die Nichtigkeit der Herstellerverantwortung in ihrer jetzigen Fassung der Kommunalen Abwasserrichtlinie als Folge unzureichender Begründungen. Andererseits scheinen jedoch gleichzeitig Zweifel an der Überzeugungskraft der eigenen Argumente zu bestehen, da sie explizit die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung durch den EuGH als möglichen Lösungsweg in den Raum stellt.

Die Äußerungen der Generalanwältin sprechen für eine erneute inhaltliche Befassung des Europäischen Gerichtshofs mit der Ausgestaltung der Herstellerverantwortung, vor allem aber mit den vorgelegten Studien und Datengrundlagen.

Klar muss jedoch sein: Eine alleinige Übernahme der Kosten durch die Bürgerinnen und Bürger, durch alle anderen Industrien und kleine und mittlere Unternehmen ist auch nach den Ausführungen der Generalanwältin nicht sachgerecht. Dies würde nach Auffassung des BDEW sowohl dem Verursacherprinzip widersprechen als auch jede Lenkungswirkung hin zu zukünftig innovativen Stoffen mit weniger oder keiner Schadwirkung ausbremsen.“

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