Der Entwurf der BNetzA zur Kapitalverzinsung der Gasnetzbetreiber ist wirtschaftlich und methodisch unzureichend. Damit sendet die Regulierungsbehörde ein falsches Signal an Investoren und gefährdet die Transformation der Netze hin zur Klimaneutralität.
Die im Entwurf aufgeführten Zinssätze sind international nicht wettbewerbsfähig. Die pauschale Gesamtkapitalverzinsung liegt etwa 1,5 Prozentpunkte unter dem europäischen Durchschnitt, der Eigenkapitalzins fällt mit 5,76 Prozent deutlich niedriger aus als erwartet. Investoren erwarten mindestens 8 Prozent.
Besonders gravierend: Der Fremdkapitalzins wird auf rund einen Prozentpunkt unter den derzeitigen Refinanzierungsbedingungen bestehender Kredite und Darlehen festgelegt. Er liegt sogar unter der Verzinsung von Bundesanleihen. Damit signalisiert die BNetzA, dass das Risiko in den Betrieb von Gasnetzen zu investieren, geringer sei als in den deutschen Staat. Günstige Finanzierungsbedingungen in einer vergangenen Niedrigzinsphase befreien nicht von dem Erfordernis, tatsächliche Refinanzierungskosten regulatorisch adäquat abzubilden.
In ihrer gemeinsamen Stellungnahme machen die Verbände deutlich, wie der Entwurf Investitionen fördern kann, statt sie zu verhindern. Die wichtigsten Forderungen lauten:
- Kapitalverzinsung deutlich anheben, um marktgerechte und investitionsfähige Rahmenbedingungen für die Transformation der Gasnetze zu gewährleisten.
- Zinssätze nachvollziehbar ermitteln und begründen, der aktuelle Stand der Wissenschaft muss dabei vollständig abgebildet werden.
- Wagniszuschlag angemessen erhöhen, um der herausfordernden Situation der Gasnetzbetreiber gerecht zu werden, Robustheit der Ermittlungsmethoden überprüfen.
- Fremdkapitalzins an aktuelle Situation anpassen, indem die Festlegung Anfang 2027 erfolgt.
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Die Vorschläge der Bundesnetzagentur bergen die große Gefahr verminderter Investitionen. Denn für die Betreiber wird es deutlich schwieriger bis unmöglich, das nötige Kapital für die Transformation der Gasnetze zu beschaffen. Das kann mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität 2045 auch von der Regulierungsbehörde nicht gewollt sein. Die Bundesnetzagentur muss die Verbesserungsvorschläge der Branche daher dringend berücksichtigen. Genügend Zeit ist vorhanden. Es gibt keine faktischen Gründe für eine überhastete Festlegung bis Ende 2026. Eine Verlängerung bis Anfang 2027 ist machbar und notwendig.“
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU:
„Die Bundesnetzagentur muss die tatsächlichen Finanzierungskosten der Netzbetreiber angemessen berücksichtigen. Wer den Umbau der Gasnetze auf klimaneutrale Energieträger will, muss auch dafür sorgen, dass die dafür notwendigen Investitionen finanzierbar bleiben. 2,43 Prozent Fremdkapitalzins haben mit der Finanzierungsrealität der Netzbetreiber wenig zu tun. Eine realitätsnahe Verzinsung liegt auch im Interesse der Verbraucher. Unterbleiben notwendige Investitionen, kann sich der Umbau der Netze durch Fehlentwicklungen bei den Netzentgelten verteuern.“