„Der Bundestag hat eine zielgerichtete und ambitionierte Weiterentwicklung des Treibhausgasquotenhandels beschlossen. Es ist sehr erfreulich, dass die vom BDEW geforderte Anhebung der Quote für die Jahre 2027 bis 2029 in der verabschiedeten Fassung berücksichtigt wurde. Auch die bis 2040 durchgängig weitere Anhebung der Quote auf 65 Prozent ist folgerichtig. Damit schafft das Gesetz Planungssicherheit und weitere Anreize, um Treibhausgasemissionen durch Kraftstoffe zu senken.
Auch die Beibehaltung der Regeln zur Eindämmung von Betrug mit Biokraftstoffen, verbunden mit einer Ausweitung auf erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs sind ein kluger Schritt, um Missbrauch zu verhindern. Schlupflöcher für Betrug werden damit weiter geschlossen.
Besonders hervorzuheben ist, dass auch eine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs – wie vom Bundesrat gefordert – im Gesetz aufgenommen wurde. Das ist eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung des Wasserstoffhochlaufs. Wir hätten uns zwar einen noch ambitionierteren Aufwuchs der Quote bis 2040 gewünscht, dennoch sorgt das Gesetz damit für Planungssicherheit und Investitionen in Wasserstofftechnologien und -produktion.“