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Festlegungsentwurf Kapitalverzinsungssatz für Gasnetzbetreiber durch die Bundesnetzagentur

Chance bisher verpasst. Nachbesserungen sind erforderlich

Zur Veröffentlichung des Konsultationsentwurfs zur Festlegung eines pauschalierten Kapitalverzinsungssatzes für Gasnetzbetreiber durch die Bundesnetzagentur erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Der vorgelegte Entwurf zur Festlegung der kalkulatorischen Zinsen verkennt die wirtschaftlichen Realitäten. Mit diesen Regelungen kann das erforderliche Kapital für die Transformation der Gasnetze nicht beschafft werden. Die Bundesnetzagentur verpasst die Chance, die durch die NEST-Festlegungen entstandenen Unsicherheiten bei den Investoren zu beseitigen. Im Gegenteil: Die vorgeschlagenen Zinssätze sind international nicht wettbewerbsfähig und manifestieren ein grundsätzliches Problem. Die Bundesnetzagentur muss hier dringend nachbessern.“

Vollkommen unzureichend ist auch die behördliche Konsultationsfrist. In dem Entwurf werden tiefgreifende methodische Veränderungen mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen vorgenommen, die von den betroffenen Unternehmen im Hinblick auf ihre Wirkungsweise und Angemessenheit geprüft werden müssen. Hier muss Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen. Man darf nicht vergessen: Die Regulierung greift tief in die Wirtschaftlichkeit der Netzbetreiber ein. Jeder Eingriff muss begründet und verhältnismäßig sein.

Die vorgeschlagene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals von maximal 40 Prozent für die Jahre 2028 bis 2032 ist mit 5,76 Prozent zwar leicht höher als der bisherige Satz von 5,07 Prozent aber immer noch weit entfernt von den Erwartungen der Investoren. Will man aber Kapital mobilisieren, muss man dies Erwartungen berücksichtigen. Wir sind nicht der einzige Markt, in den Gelder fließen sollen. Der Zinssatz für Fremdkapital in Höhe von 2,43 Prozent liegt deutlich unter den Refinanzierungsbedingungen im Markt und unter denen deutscher Bundesanleihen. Mit solchen Rahmenbedingungen wird den Netzbetreibern real Kapital entzogen - Kapital, das sie für den Umbau der Netze dringend brauchen. Der Wagniszuschlag fällt so gering aus wie noch nie. Es wird daher deutlich: Die Bundesnetzagentur unterschätzt die Herausforderungen und verkennt die Risikoentwicklung im Gasgeschäft.

Im anstehenden Konsultationsverfahren wird es jetzt darauf ankommen, dass die Regulierungsbehörde ihre Sichtweise mit den Argumenten der Branche überdenkt und deutliche Anpassungen vornimmt. Angesichts der Komplexität raten wir dazu, sich ausreichend Zeit für solche fundamentalen Zukunftsentscheidungen zu nehmen, auch wenn die Festlegung dann 2027 erfolgt.

Die Signalwirkung ist hoch problematisch. Mit Sorge sehen wir auch mögliche Ableitungen für die noch ausstehende Festlegung zur Kapitalverzinsung Strom. Auch hier müssen angesichts der erheblichen Investitionsvolumina für den Netzausbau die Rahmenbedingungen für die Investoren dringend verbessert werden. Die Bundesnetzagentur sollte daher dringend eine Konferenz für Investoren in Ferngas- und Verteilnetze durchführen, um sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Anforderungen von Kapitalgebern zu verschaffen.

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